Reichskonkordat von 1933 bot Anlass für Kontroversen

"Ein Pakt mit dem Teufel“

Für manche Beobachter war es ein Pakt mit dem Teufel. Vor 80 Jahren unterzeichneten Nazi-Deutschland und der Vatikan das Reichskonkordat. Es wird heute noch als gültig angesehen.

80 Jahre Reichskonkordat (KNA)
80 Jahre Reichskonkordat / ( KNA )

In Rom unterzeichneten am 20. Juli 1933 Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., und Vizekanzler Franz von Papen als Bevollmächtigter der Reichsregierung den Staatkirchenvertrag, der das Verhältnis des deutschen Staates zur katholischen Kirche regelt. Das Konkordat trat nach Ratifizierung und Austausch der Urkunden am 10. September 1933 in Kraft. Es wird heute noch als gültig angesehen.

Nachdem in der Weimarer Republik ein Konkordat auf Reichsebene die notwendige Mehrheit verfehlt hatte, bot Hitler im März 1933 abermals Konkordatsverhandlungen an. Eine erste Runde fand vom 10. bis 23. April im Vatikan statt. Verhandlungspartner waren auf deutscher Seite neben Papen der Vorsitzende der Zentrumspartei, Ludwig Kaas, sowie Pacelli für den Vatikan. Zu einer weiteren Gesprächsrunde Anfang Juli stieß der Freiburger Erzbischof Conrad Gröber hinzu. Noch während der Verhandlungen kam es zur Auflösung des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei.

Religionsfreiheit und Beichtgeheimnis

Wesentliche Bestimmungen des Reichskonkordates betreffen die Religionsfreiheit, die Wahrung der inneren Autonomie der katholischen Kirche und den Schutz des Beichtgeheimnisses. Weitere Regelungen beziehen sich auf den Erhalt katholischer Bekenntnisschulen, Sicherstellung des Religionsunterrichts und Fortbestand der theologischen Fakultäten. In einem weiteren Vertragsartikel wird jegliche Parteimitgliedschaft und politische Betätigung katholischer Geistlicher ausgeschlossen. Zudem wurde vereinbart, dass nur katholische Vereine und Verbände, die religiöse, kulturelle und karitative Zwecke verfolgen, staatlichen Schutz beanspruchen können.

Das Zustandekommen des Reichskonkordats wurde als Erfolg der nationalsozialistischen Außenpolitik bewertet. Nach innen gehörte ein begrenztes Entgegenkommen gegenüber der ablehnenden Haltung katholischen Bevölkerung zu den Motiven. Vom Vatikan wiederum war mit dem Konkordat die Hoffnung verbunden, dass der Vertrag einen gewissen Schutz gegen die Gleichschaltung der katholischen Kirche biete. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1957 in einem von der Bundesregierung angestrengten Verfahren, dass das Reichskonkordat fortgelte. Vor dem Hintergrund der im Grundgesetz 1949 verankerten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern befanden die Karlsruher Richter allerdings, dass es keine Verpflichtung für die Länder gebe, die Schulbestimmungen aus dem Konkordat einzuhalten.

Heftiger Historiker-Streit in den 70ern

Über die Ereignisse, die dem Abschluss des Konkordates vorausgingen, gab es ab den 1970er Jahren einen heftigen Historiker-Streit. Kontrahenten in dieser Debatte waren der Kirchenhistoriker Klaus Scholder und der Historiker Konrad Repgen, ein Fachmann für die Geschichte des Katholizismus in Deutschland.

Scholder vertrat dabei die sogenannte Junktimthese, wonach es einen Zusammenhang zwischen der Zustimmung der katholischen Zentrumspartei zum nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetz im März 1933 und dem Abschluss des Konkordates gegeben hätte. Hingegen argumentierte Repgen, das Konkordat habe der katholischen Kirche ein völkerrechtliche Basis geboten, um sich gegen das NS-Regime zu behaupten.

Nach der Öffnung von Aktenbeständen des Pontifikats Pius XI. im Vatikanischen Geheimarchiv 2006 befand der Kirchenhistoriker Hubert Wolf: "Das Reichskonkordat war ein Pakt mit dem Teufel - darüber war man sich in Rom offensichtlich völlig klar, aber es garantierte während des 'Dritten Reichs' die Seelsorge und den Bestand der katholischen Kirche." Die Zustimmung des Zentrums zum Ermächtigungsgesetz und die Aufhebung früherer Warnungen katholischer Bischöfe vor dem Nationalsozialismus gingen auf das Konto der deutschen Kirche.


Quelle:
KNA