Lambrecht will Abstammungs- und Sexualstrafrecht reformieren

"Wahrung des Kindeswohls steht im Zentrum"

Schon in Kürze sollen die Entwürfe für Reformen des Abstammungs- und des Sexualstrafrechts in die Abstimmung der Ressorts der Bundesregierung gehen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erläutert die wichtigsten Inhalte. 

Autor/in:
Christoph Scholz und Birgit Wilke
Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

KNA (Katholische Nachrichtenagentur): Frau Ministerin Lambrecht, Sie haben einen Entwurf für eine Reform des Abstammungsrechts angekündigt. Wie weit sind Sie?

Lambrecht: Der Referentenentwurf steht kurz vor dem Abschluss. Er soll dann möglichst in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung gehen.

KNA: Was sind die Kernpunkte? Kommt es zur umfassenden Reform?

Lambrecht: Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht. Ich möchte aber das regeln, was besonders dringlich ist, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei geht es mir besonders um die Interessen des Kindes und das Kindeswohl. Es soll möglichst in gesicherten Verhältnissen aufwachsen. Deshalb soll etwa bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburtsmutter eine weitere Frau Mutter sein können, ohne dass hierzu ein aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss. Es bleibt aber dabei, dass ein Kind immer nur zwei Eltern haben kann.

KNA: Was sind die Voraussetzungen für diese neue Mit-Mutterschaft?

Lambrecht: Wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird, soll das Kind durch die Mutterschaft der Ehefrau der Geburtsmutter eine rechtlich gesicherte Stellung erhalten. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften soll dies auch gelten, wenn neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ihre Mutterschaft anerkennt.

KNA: Wie sieht es bei männlichen Paaren aus?

Lambrecht: Wir wollen daran festhalten, dass die erste Elternstelle der leiblichen Mutter, die das Kind geboren hat, vorbehalten bleibt.
Ihr Vorhandensein ist Grundvoraussetzung. Deshalb bleibt für männliche Paare weiter nur der Weg über eine Adoption.

KNA: Wie steht es um die Rechte der Kinder, die mithilfe von Samenspenden gezeugt wurden?

Lambrecht: Sie sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft zur Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen Elternteil erhalten. Umgekehrt äußern auch Samenspender immer häufiger den Wunsch nach Auskunft. Deswegen sollen auch sie unter bestimmten Voraussetzungen eine genetische Untersuchung verlangen können.

KNA: Was sind die jeweiligen Voraussetzungen?

Lambrecht: Hier sind wir noch in der Abwägung. Im Grundsatz geht es dabei um die Wahrung des Kindeswohls und des Familienfriedens.

KNA: Was soll sich weiter ändern?

Lambrecht: Wir wollen die sogenannte Dreier-Erklärung ermöglichen.
Dadurch kann der neue Partner einer verheirateten Frau - etwa ein biologischer Vater, der nicht der Ehemann ist - noch während der Schwangerschaft seine Vaterschaft anerkennen lassen, wenn alle drei Betroffenen zustimmen. Außerdem wollen wir das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern erleichtern. Dazu soll es künftig ausreichen, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dem zustimmt. Damit würde das derzeitige gestufte Verfahren entfallen. Auch den Schutz vor Gewalt beim gemeinsamen Umgang wollen wir verbessern.

KNA: Wie soll das geschehen?

Lambrecht: Gerichte sollen stärker berücksichtigen können, wie sich Gewalt zwischen den Eltern auf das Wohl des Kindes auswirkt. Für ein Kind kann es äußerst belastend sein, wenn es Gewalt erlebt. Davor soll das Kind geschützt werden. Schließlich wollen wir beim sogenannten Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd zu annähernd gleichen Zeitanteilen in den Haushalten der getrennten Eltern wohnt, Alltagsentscheidungen erleichtern. Bislang sieht das Gesetz vor, dass im Wechselmodell alle alltäglichen Angelegenheiten von beiden Eltern gemeinsam entschieden werden müssen. Künftig soll jeweils der Elternteil eigenständig entscheiden können, in dessen Lebensbereich bestimmte Fragen fallen wie außerschulische Sport- und Freizeitaktivitäten des Kindes.

KNA: Was ist mit Leihmutterschaft und Eizellenspende?

Lambrecht: Da planen wir keine Änderungen. Das soll weiterhin in Deutschland verboten bleiben.

KNA: Ein weiteres Projekt ist die Reform des Sexualstrafrechts. Nach den schrecklichen Vorfällen in Staufen, Lügde und Münster forderte Ihr Koalitionspartner vor allem eine Strafverschärfung.

Lambrecht: Die Strafverschärfung ist Teil des Reformpakets, aber sie alleine umzusetzen, greift mir zu kurz. Wichtig ist, dass sich kein Täter mehr sicher fühlen darf, nicht entdeckt zu werden. Deswegen müssen wir den Verfolgungsdruck massiv erhöhen und etwa die Ermittler besser ausstatten. Zugleich sollen Familienrichterinnen und Familienrichter besser fortgebildet werden, um Anzeichen von Sexualstraftaten an Kindern besser zu erkennen. Außerdem müssen wir die Präventionsarbeit verstärken.

KNA: Wie weit sind Sie mit dem Referentenentwurf?

Lambrecht: Wir sind hier ebenfalls auf der Zielgeraden und streben an, nächste Woche in die Ressortabstimmung zu gehen. Nach dem Kabinettsbeschluss sollte der Entwurf dann zügig im Parlament beraten werden.

KNA: Zuletzt gab es zudem Forderungen nach einem lebenslangen Eintrag im Führungszeugnis nach einer Missbrauchstat sowie einem Ausbau der Vorratsdatenspeicherung. Wie stehen Sie dazu?

Lambrecht: Die Einführung des erweiterten Führungszeugnisses im Jahr 2010 war ein wichtiger Beitrag für den Kinder- und Jugendschutz.
Durch die Strafverschärfung verlängert sich automatisch auch die Dauer der Eintragungen im Führungszeugnis. Weiter wollen wir die Fristen für die Aufnahme und die Tilgung von Eintragungen bestimmter auch geringfügiger Verurteilungen wegen Straftaten, die sich gegen Kinder richten, erheblich verlängern. Bei der Vorratsdatenspeicherung bin ich dafür, erst mal die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

KNA: Die katholische Kirche hat sich im Frühjahr auf eine Vereinbarung zur strukturellen Aufarbeitung von Missbrauch verständigt. Könnte diese Vereinbarung eine Blaupause für andere Einrichtungen wie Sportverbände sein?

Lambrecht: Das war ein sehr wichtiger Schritt. Die Vereinbarung drückt aus, dass man es ernst meint. Insofern sollte eine unabhängige Aufklärung und Aufarbeitung auch in anderen Einrichtungen in ähnlicher Form kommen. Sie wäre pauschal gesagt überall da notwendig, wo die Sorge besteht, dass Strukturen Missbrauch begünstigen könnten.
Das sollte Verbänden und Einrichtungen schon alleine aus Gründen der Selbstvergewisserung wichtig sein.

KNA: Im Zusammenhang mit der Reform des Sexualstrafrechts haben Sie auch eine schnelle Umsetzung einer Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz angemahnt.

Lambrecht: Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, hätte das etwa für jeden angehenden Juristen eine ganz andere Bedeutung und sein Blick wäre etwa dafür geschärft, dass es sehr wichtig ist, Kindern rechtliches Gehör zu gewähren. Dann wären Richter bei der Frage einer möglichen Inobhutnahme von Kindern sensibilisiert dafür, dass das Kind anzuhören und die Entscheidung klar am Kindeswohl auszurichten ist.

KNA: Ihr Koalitionspartner ist da weiterhin mehrheitlich skeptisch...

Lambrecht: Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, zumal wir uns im Koalitionsvertrag auf die Verankerung eines Kindergrundrechts geeinigt haben. Mein Vorschlag dazu liegt seit langem auf dem Tisch.
Er macht die Rechte von Kindern besser sichtbar, indem er das Kindeswohlprinzip und den Anspruch von Kindern, bei bestimmten Verfahren gehört zu werden, im Verfassungstext ausdrücklich festschreibt. Zugleich greift er nicht in das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Ich erwarte von der Union, dass sie diese Blockadehaltung endlich aufgibt, habe aber auch den Eindruck, das sich da im Zuge der Diskussion um einen besseren Kinderschutz etwas bewegt.


Quelle:
KNA