Caritas: Behinderte müssen Leistungen neu beantragen

Einführung des Bundesteilhabegesetzes

45.000 Menschen in NRW betroffen: Die Caritas im Bistum Essen rät Menschen mit Behinderung, die in Wohnheimen leben und bislang Sozialhilfe bezogen haben, möglichst schnell einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt zu stellen.

Behinderung in den Medien / © Reiner Just (KNA)
Behinderung in den Medien / © Reiner Just ( KNA )

Nur so sei eine nahtlose Sicherung ihrer Leistungen zum Lebensunterhalt ab Januar 2020 gewährleistet, hieß es.

Grund sei die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Es sehe für in "besonderen Wohnformen" lebende Behinderte eine Trennung der Leistungen vor. Ab 2020 müssten Leistungen der Grundsicherung sowie für die Kosten der Unterbringung bei den örtlichen Sozialämtern beantragt werden. Für Leistungen der Eingliederungshilfe wie etwa die fachlichen Assistenzleistungen seien die Landschaftsverbände zuständig. Betroffen vom Systemwechsel sind in Nordrhein-Westfalen laut Essener Caritas 45.000 Erwachsene mit Behinderungen.


Quelle:
KNA