Kirchliche Versorgungskasse mit neuem Finanzierungssystem

"Betriebsrenten bleiben gesichert"

Eine der größten Zusatzversorgungskassen in Deutschland, die KZVK, kämpft mit Finanzierungslücken. Jetzt soll ein neues Finanzierungskonzept her. Das Ziel: Renten sichern!

KZVK in Köln (DR)
KZVK in Köln / ( DR )

Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) arbeitet an einem neuen Finanzierungskonzept, um die Rentenbeiträge zu sichern und die Beiträge dauerhaft möglichst stabil zu halten. 

"Dabei beziehen wir erstmals die kirchlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktiv in die Beratungen mit ein", sagte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Mitzlaff am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. 

Die Beteiligten sollten "selbst mitgestalten und nicht mehr nur die Information erhalten, was sie einzahlen und rausbekommen".

KZVK - eine der größten Zusatzversorgungskassen in Deutschland

Die Kasse mit Sitz in Köln ist eine der größten Zusatzversorgungskassen in Deutschland und für die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig. 

Vor dem Hintergrund einer Finanzierungslücke hatte die KZVK eine neue Aufsichtsstruktur erhalten und veränderte Strategien bei Kapitalanlage und Finanzierung beschlossen.

Diese "ökonomische Deckungslücke" ist laut Geschäftsbericht 2017 noch einmal um rund 400 Millionen auf nun 7,2 Milliarden Euro gestiegen.

Die Auszahlung der kirchlichen Betriebsrenten bleibe jedoch "durch eine gute Ausfinanzierung der Kasse" gesichert, betonte der Vorstandsvorsitzende.

Ursachen der "Deckungslücke"

Die Deckungslücke sei vor allem auf zwei Ursachen zurückzuführen, so Mitzlaff weiter: Zum einen habe man in der Pflichtversicherung die für spätere Rentenzahlungen notwendigen Rückstellungen erhöhen müssen, vor allem wegen der schon länger anhaltenden Phase niedriger Zinsen. Das könne erst nach und nach durch höhere Beitragssätze abgefangen werden.

Zum zweiten habe es im Bereich der sogenannten Altverpflichtungen ein Gerichtsurteil gegeben, was höhere Rückstellungen zur Folge hatte.

Diese seien auch im Änderungstarifvertrag des öffentlichen Dienstes festgehalten, in dem es um die "rentenfernen Startgutschriften für bereits vor 2002 erworbene Anwartschaften" geht.

Nach 2024: Deutliche Beitragssenkungen

Dieser Teil der Lücke bei den Altverpflichtungen werde sukzessive bis 2050 abgebaut, so Mitzlaff. Der andere Teil der Lücke in der Pflichtversicherung werde ab 2020 kleiner werden und bis 2046 ganz geschlossen sein. 

Die Gesamtbeitragsbelastung werde nach aktuellen Planungen noch bis 2024 steigen auf dann insgesamt 9 Prozent des "zusatzversorgungspflichtigen Einkommens". Danach werde der Beitrag "deutlich sinken".

Die Beiträge wurden lange Zeit nur von den Arbeitgebern bezahlt. Jetzt ist es so, dass die Arbeitgeber den Teil des Beitrags für die Altverpflichtungen in Höhe von 1,9 Prozent weiterhin alleine zahlen. An den Beiträgen zur Pflichtversicherung werden die Arbeitnehmer aber in geringerem Umfang beteiligt.

Konkret wird hier der Anteil, der 5,2 Prozent übersteigt, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Beim Höchstbeitrag von 7,1 Prozent werden demnach die Arbeitgeber 6,15 Prozent zahlen und die Arbeitnehmer die restlichen 0,95 Prozent. Derzeit zahlen diese 0,3 Prozent, da der Beitrag aktuell bei 5,8 Prozent liegt zuzüglich der 1,9 Prozent für die Altverpflichtungen.

Quelle:
KNA