Fragen und Antworten zu kirchlichen Privatschulen

"Erziehung und Bildung im Geist der Frohen Botschaft"

Privatschulen polarisieren. Sind sie abgehobene Elite- und Kaderschmieden oder Orte innovativen und fortschrittlichen Lernens? Einige Fragen und Antworten zu dem Thema und der Blick auf die Rolle der Kirchen im Bildungssektor.

Autor/in:
Joachim Heinz
Schüler im Unterricht / © Harald Oppitz (KNA)
Schüler im Unterricht / © Harald Oppitz ( KNA )

Was ist eine Privatschule?

"Privatschulen" oder "Schulen in freier Trägerschaft" tragen laut eigenem Verständnis zur Vielfalt der Bildungslandschaft in Deutschland bei. Die Schulen können von natürlichen sowie von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden. Das Spektrum reicht von katholischen oder evangelischen Gymnasien über Waldorfschulen bis hin zu internationalen Grundschulen, bei denen der Unterricht hauptsächlich in englischer Sprache abgehalten wird.

Wie ist der Betrieb von Privatschulen gesetzlich geregelt?

Die allgemeine gesetzliche Grundlage bildet Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet." Näheres regeln die jeweiligen Landesschulgesetze. Je nachdem, ob eine Privatschule einer vergleichbaren öffentlichen Schule entspricht oder nicht, handelt es sich um eine "Ersatz-" oder um eine "Ergänzungsschule", wobei die "Ersatzschulen" bei weitem am häufigsten vorkommen.

Wie viele Privatschulen gibt es in Deutschland und welchen Anteil haben die Kirchen daran?

Für das Schuljahr 2016/17 erfasste das Statistische Bundesamt 5.836 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland, die in diesem Zeitraum von 990.000 Schülern besucht wurden. Bezogen auf die Gesamtzahl von bundesweit 10,9 Millionen Schülern ging damit rund jeder elfte auf eine solche Privatschule.

Die Kirchen sind - nach dem Staat - mit Abstand die größten Träger von Schulen. Das hat historische Gründe. So engagieren sich Orden wie Benediktiner oder Jesuiten teilweise seit Jahrhunderten im Bildungsbereich. In katholischer Trägerschaft befanden sich im Schuljahr 2015/16 exakt 904 allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit insgesamt knapp 360.000 Schülern. In evangelischer Trägerschaft befanden sich im Jahr 2014 genau 1.139 allgemeinbildende sowie berufsbildende und berufliche Schulen. Die Schülerzahl wird mit bis zu 140.000 angegeben.

Die vergleichsweise hohe Zahl an evangelischen Schulen resultiert unter anderem aus vielen Neugründungen von Schulen im Osten Deutschlands seit der Wende. Weil sich diese oft noch im Aufbau befinden oder beispielsweise als Grundschulen kleiner sind, liegen katholische Schulen bei der Schülerzahl weiterhin vorn.

Wie finanzieren sich kirchliche Privatschulen?

Die Finanzierung kirchlicher Privatschulen ruht auf drei Säulen: auf Spenden oder Schulgeld, auf Eigenmitteln etwa aus Kirchensteuererträgen oder Vermögen eines Ordens, der die Schule betreibt, sowie auf der staatlichen Refinanzierung. Im Durchschnitt schießen die Bundesländer für den Betrieb der Schulen zwischen 60 und 90 Prozent zu, die einzelnen Modelle variieren allerdings erheblich. Laut Auskünften von Experten erheben Schulen in kirchlicher Trägerschaft das mit Abstand geringste Schulgeld.

Gibt es bei kirchlichen Privatschulen einen gemeinsamen Rahmen?

In der Regel übernehmen die Träger für das Profil der jeweiligen Schule Verantwortung. Auch, wenn das oft kolportiert wird: Eine übergreifende Quotierung im Sinne eines Mindestanteils christlicher Schüler gibt es nicht. Auf katholischer Seite veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz 2016 "Sieben Thesen zum Selbstverständnis und Auftrag Katholischer Schulen" unter dem Titel "Erziehung und Bildung im Geist der Frohen Botschaft". Darin heißt es: "Ein von der Frohen Botschaft Jesu Christi inspiriertes und geprägtes Erziehungs- und Bildungsangebot - das ist sicher die kürzeste und treffendste Formel, auf die man das Selbstverständnis Katholischer Schulen bringen kann."

 

Quelle:
KNA