Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransferkonzept, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche – vom Staat ausgezahlte – finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung). Es wird in Finanztransfermodellen meist als eine Finanzleistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre, in Form eines Bürgergelds.
In Deutschland wird je nach Modell eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen. Ein BGE kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen (sogenanntes partielles Grundeinkommen). Bedarfsgeprüfte Leistungen können diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Konzept des BGE sieht eine Zuwendung für jedermann vor. Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen noch eine Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld.
13.06.2017
Die Diskussion darum schwelt schon länger: Die mögliche Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland. Die Vorbehalte dagegen scheinen nun zu bröckeln. Rund die Hälfte der Deutschen sieht es laut Studie positiv.
Jeder zweite Deutsche (52 Prozent) ist für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Jeder Fünfte (22 Prozent) spricht sich dagegen aus, fast ebenso viele sind in dieser Frage unentschieden.
Das ergab eine an diesem Dienstag in Hamburg veröffentlichte länderübergreifende Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos.
Wenig Zustimmung in Frankreich
Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit hinter Serbien und Polen, wo 67 beziehungsweise 60 Prozent der befragten Personen ein universelles Grundeinkommen befürworten. Am wenigsten Fürsprache erhält das Grundeinkommen in Spanien (31 Prozent) und Frankreich (29 Prozent).
Dort wird es von fast jedem zweiten Befragten abgelehnt (45 beziehungsweise 46 Prozent). In den USA (je 38 Prozent) und in Großbritannien (33 Prozent Zustimmung, 38 Prozent Ablehnung) sind Zustimmung und Ablehnung nahezu gleichgroß.
Reduzierung der Armut?
Sechs von zehn (59 Prozent) der Befragten in Deutschland glauben, dass mit einem Grundeinkommen die Armut reduziert werden könnte, nur jeder achte Deutsche (13 Prozent) widerspricht. Die Menschen in Kanada sind ähnlich optimistisch (61 Prozent), in den USA sind es 56 Prozent. In Belgien (54 Prozent), Großbritannien (51 Prozent) und Schweden (52 Prozent) gibt es leichte Mehrheiten für diese Ansicht.
Allein die Franzosen sind in der vorliegenden Studie überaus skeptisch, 30 Prozent glauben nicht, dass ein Grundeinkommen die Armut in Frankreich reduzieren könnte.
Mehr Zeit für die Familie
Die Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) ist der Meinung, dass die Einführung eines Grundeinkommens ihnen die Möglichkeit geben würde, mehr Zeit mit ihrer Familie zu verbringen.
Dass sich die Menschen durch ein Grundeinkommen häufiger in der Gemeinschaft engagieren würden, glaubt knapp die Hälfte (46 Prozent). Damit liegen die Deutschen in beiden Fragen über dem Durchschnittswert der zwölf untersuchten Länder.
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialpolitisches Finanztransferkonzept, nach dem jeder Bürger – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage – eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche – vom Staat ausgezahlte – finanzielle Zuwendung erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Transferleistung). Es wird in Finanztransfermodellen meist als eine Finanzleistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder bedingte Sozialhilfe existenzsichernd wäre, in Form eines Bürgergelds.
In Deutschland wird je nach Modell eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen. Ein BGE kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen (sogenanntes partielles Grundeinkommen). Bedarfsgeprüfte Leistungen können diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Konzept des BGE sieht eine Zuwendung für jedermann vor. Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen noch eine Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld.