Namensstreit zwischen Kirche und Hotel auf Sylt beigelegt

Severin bleibt Severin

Der seit drei Jahren geführte Rechtsstreit um den Namen des Hotels "Severin's Resort und Spa" in Keitum auf Sylt ist außergerichtlich beigelegt. Darauf einigten sich die evangelische Kirchengemeinde St. Severin und der Betreiber.

St. Severin auf Sylt / © Jens Kalaene (dpa)
St. Severin auf Sylt / © Jens Kalaene ( dpa )

Zwischen der Zech Group als Betreiber des Keitumer Hotels auf der Nordseeinsel und der Gemeinde habe es "ausführlichen Gespräche" gegeben, wie Pastorin Susanne Zingel am Dienstag mitteilte. Der Kirchengemeinderat habe beschlossen, auf die Durchsetzung einer Namensänderung zu verzichten. Das heißt: Das Hotel darf seinen Namen behalten.

Ziel einer versöhnlichen Einigung

Beide Seiten hätten ihr gemeinsames Interesse erklärt, den Konflikt versöhnlich zu beenden, sagte Zingel. Im September hatte das Oberlandesgericht Schleswig geurteilt, dass das Hotel umbenannt werden müsse. Die Zech Group habe eine Namensrechtsverletzung begangen. Gegen dieses Urteil hatte die Zech Group eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.

Hotelbesitzer Kurt Zech verwies darauf, dass Gespräche mit der Kirchengemeinde ihn dazu bewogen hätten, das Schleswiger Urteil anzunehmen und die Beschwerde beim Bundesgerichtshof zurückzuziehen. Die Zech Group übernehme alle Kosten des Verfahrens. In einer persönlichen Erklärung entschuldigte er sich dafür, dass er die religiösen Empfindungen der Kirchengemeinde und der Gäste von St. Severin verletzt habe.

Erste urkundliche Erwähnung der Kirche im Jahr 1240

Die Zech-Group unterhält auf Sylt auch das Hotel "Landhaus Severin's Morsum Kliff". Das Hotel auf Morsumer Gebiet hätte ohnehin seinen Namen behalten dürfen, da der Rechtsstreit nur das Keitumer Gebiet betraf.

Die St. Severin-Kirche steht auf dem höchsten Punkt des Sylter Geestkernes. In früherer Zeit wurden dort germanische Götter verehrt. Der Legende nach soll der Dänenkönig Knut der Große (995-1035) Geld und Steine zum Bau einer Kirche in Keitum gegeben haben. Gesichert ist die erste urkundliche Erwähnung der Kirche im Jahre 1240. Die Kirchengemeinde hat 2.100 Mitglieder.


Quelle:
epd