Fünf Fragen und fünf Antworten zum Bundesteilhabegesetz

Menschen mit Behinderungen besserstellen

Der Bundestag verabschiedete nun das Bundesteilhabegesetz, das im parlamentarischen Verfahren nach vielen Protesten von Verbänden noch einmal nachgebessert wurde. Einige Fragen und Anworten zum Bundesteilhabegesetz.

Autor/in:
Birgit Wilke
Bundestag / © Michael Kappeler (dpa)
Bundestag / © Michael Kappeler ( dpa )

Was ist Ziel des Bundesteilhabegesetz?

Im Bundesteilhabegesetz sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu geregelt werden. Ziel ist es, ihre Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken. Das Gesetz führt 2020 zu jährlichen Mehrausgaben von rund 780 Millionen Euro.

An wen richtet sich das Gesetz und wann tritt es in Kraft?

Es richtet sich an die rund 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland, von denen rund 7,5 Millionen Menschen schwerbehindert sind. Rund 700.000 Menschen von ihnen beziehen Eingliederungshilfe. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Weil es zum 1.1.2017 in Kraft treten soll, muss dies in der Sitzung am 16. Dezember geschehen.

Was sind die größten Reformen?

"Weniger behindern - mehr möglich machen", so drückt es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) aus, deren Haus das Gesetz erarbeitet. So soll die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden. Die Ansprüche auf Leistungen regelt dann das Sozialgesetzbuch IX. Weiter sollen Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen behalten dürfen als heute. Aktuell sind es 2.600 Euro. Künftig könnten es zunächst 25.000 Euro sein, ab 2020 bis zu 50.000 Euro. Partnereinkommen sollen zudem ab 2020 nicht mehr angerechnet werden. Auch sollen Menschen mit Behinderungen bundesweit mehr Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Was kritisiert die Opposition?

Die Opposition kritisiert, dass das Gesetz die Erwartungen der Betroffenen bei weitem nicht erfülle und die UN-Behindertenrechtskonvention damit nicht umgesetzt werden. Konkrete Vorwürfe sind, dass die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe nur in Ansätzen gelinge. Auch könnten viele Schwerbehinderte ihre Lebensform nach wie vor nicht frei wählen. Zudem werde die Assistenz etwa beim Theaterbesuch oder Kino gepoolt, das heißt, das Leistungen gebündelt werden und mehrere Behinderten sie sich teilen müssen.

Was sagen die Verbände?

Die Verbände begrüßen das Gesetz im Grundsatz. Es sei ein wichtiger Schritt, dass die Eingliederungshilfe herausgelöst werde, so Caritas-Präsident Peter Neher. Menschen mit Behinderungen werde damit mehr Teilhabe ermöglicht. Es sei positiv, dass das Arbeitsministerium Länder, Kommunen und Verbände beteiligt habe. Zudem sei das Gesetz an entscheidenden Stellen im parlamentarischen Verfahren nachgebessert worden. Die Arbeiterwohlfahrt erklärte, es gebe noch Optimierungsbedarf. Das Gesetz sei aber ein erster Schritt.


Quelle:
KNA