Studie "Alleinerziehende unter Druck" vorgestellt

Schlechte Aussichten für Kinder Alleinerziehender

Immer mehr Kinder von Alleinerziehenden sind laut einer aktuellen Studie von Armut bedroht. Sie seien fünf Mal häufiger gefährdet als Kinder mit zusammenlebenden Eltern, erklärte die Bertelsmann Stiftung bei der Vorstellung der Studie.

Alleinerziehende mit zwei Kindern / © Patrick Pleul (dpa)
Alleinerziehende mit zwei Kindern / © Patrick Pleul ( dpa )

Rund 970.000 Kinder wachsen laut der Untersuchung in einer Familie mit nur einem Elternteil auf, die Hartz IV bezieht. Die Hälfte der Alleinerziehenden erhalte überhaupt keinen Unterhalt vom Ex-Partner für ihre Kinder, ergab die Studie. Weitere 25 Prozent bekämen nur unregelmäßig Unterhalt oder weniger als den Mindestanspruch.

Ursache nicht gezahlter Unterhalt

Zentrale Ursachen dafür, dass Familien mit nur einem Elternteil oft unterhalb der Armutsgrenze lebten, seien nicht gezahlter Unterhalt und Arbeit in Teilzeitjobs. Bei drei von vier Kindern komme kein oder nur geringer Unterhalt an, erklärten die Autoren der Studie. Zudem arbeiteten viele alleinerziehende Mütter wegen der Betreuung der Kinder in Teilzeitjobs. Das so erwirtschaftete Einkommen reiche oft nicht aus, um den Unterhalt für sich und den Nachwuchs zu bestreiten.

Situation verschlechtert sich weiter

In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Situation der Alleinerziehenden der Studie zufolge weiter verschlechtert. 42 Prozent von ihnen hatten im Jahr 2014 ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze. Das seien 6,6 Prozentpunkte mehr als 2005. Die Armutsgrenze liegt in Deutschland bei 60 Prozent des mittleren Einkommens. Bei Paarfamilien hingegen sei das Armutsrisiko im selben Zeitraum um 11,7 Prozentpunkte gesunken.

Staatliche Leistungen gefordert

"Kinderarmut ist ganz wesentlich auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen", sagte der Vorstand der Bertelsmann Stiftung, Jörg Dräger. Nötig seien daher gezielte Maßnahmen. So müsse die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder verbessert werden. Wenn der nicht betreuende Elternteil nicht zahlen könne, müsse der Staat für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Für getrennte Eltern, die sich die Kinderbetreuung teilten, müssten Mehrkosten wie doppelte Kinderzimmer oder doppelte Kleidung im Unterhalts- und Sozialrecht stärker berücksichtigt werden.


Quelle:
epd