Katholische Laien gegen assistierten Suizid

Organisierte Sterbehilfe verbieten

Die Debatte um den assistieren Suizid geht weiter. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) spricht sich für ein gesetzliches Verbot jeglicher organisierten Beihilfe zur Selbsttötung aus.

Katholische Laien gegen Sterbehilfe  / © Jörg Loeffke (KNA)
Katholische Laien gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke ( KNA )

Die katholischen Laien in Deutschland halten ein Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung für dringend nötig. Davon sollten gewerblich und unentgeltlich tätige Vereine ebenso erfasst werden wie Einzelpersonen und Ärzte, sofern es sich um auf Dauer angelegte Angebote handele, heißt es in einer am Freitag in Bonn veröffentlichten Stellungnahme des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.

In der Ärzteschaft stößt unterdessen die Initiative einer Bundestagsgruppe auf Ablehnung, die Ärzten unter bestimmten Bedingungen Suizidassistenz erlauben will. "Dieser Vorschlag mündet in die Freigabe einer aktiven Sterbehilfe", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe).

Vor gesellschaftlichem Erwartungsdruck schützen

Ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe diene dem Schutz der Schwachen in der Gesellschaft, unterstreicht das Zentralkomitee. Es müsse verhindert werden, dass schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer Erwartungshaltung konfrontiert würden, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Es gehe keineswegs darum, mündige Bürger zu bevormunden.

"Als Christen achten wir das Recht auf Selbstbestimmung hoch. Durch ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe wollen wir es gegen die Fremdbestimmung durch gesellschaftlichen Erwartungsdruck schützen", argumentiert die katholische Laienorganisation.

Viele suizidwillige Menschen brauchen nach Ansicht des Zentralkomitees nicht Hilfe zum Sterben, sondern zum Leben. Daher müsse die Suizidprävention gestärkt werden. Schwerstkranke Menschen müssten in ihrer letzten Lebensphase Hilfe im Sterben erhalten. Insbesondere bei der allgemeinen Palliativversorgung bestehe eine große Lücke, damit schwerstkranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung die letzte Lebensphase im vertrauten sozialen Umfeld angemessen versorgt werden können.

Am Donnerstag hatten Abgeordnete aus Union und SPD ein Eckpunktepapier vorgelegt, wonach der ärztlich assistierte Suizid unter strengen Voraussetzungen zulässig sein soll, um den Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen. Die Abgeordnetengruppe kritisierte auch die unterschiedlichen Regelungen in den 17 Landesärztekammern. Zu der Gruppe der Parlamentarier gehören Peter Hintze, Katharina Reiche (beide CDU), Dagmar Wöhrl (CSU) und die SPD-Abgeordneten Carola Reimann, Karl Lauterbach und Burkhard Lischka.

Wer den assistierten Suizid auf diese Art und Weise rechtlich begründe, mache ihn überhaupt erst gesellschaftsfähig, kritisierte Montgomery: "Damit erlischt für mich ein wichtiger Schutz für alle Schwachen in unserer Gesellschaft wie Alte, Kranke und Demente." Bei einer Umsetzung des Eckpunktepapiers würden die Patienten ein tödlich wirkendes Medikament erhalten oder eine Maschine zur Tötung zur Verfügung gestellt bekommen. "Schließlich soll der Arzt dann noch Hilfestellung bei der Selbsttötung leisten und eine medizinische Begleitung auf der Grundlage ärztlicher Fachkenntnis liefern. Damit aber ist die Grenze zur Tötung auf Verlangen klar überschritten", sagte der Ärztepräsident.

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, schließt hingegen eine ärztliche Beihilfe zum Suizid als letztes Mittel nicht aus. "In ganz bestimmten Fällen, bei einer intensiven Arzt-Patient-Beziehung, kann der nächste Schritt nach der üblichen Schmerztherapie eine Erhöhung der Dosis sein - wohlwissend, dass diese zum Atemstillstand führen kann", sagte Windhorst der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen" (Freitagsausgabe). Eine Tötung auf Verlangen lehnt Windhorst jedoch ab.

Bisher ist Beihilfe zum Suizid, etwa die Bereitstellung eines Mittels zur Selbsttötung, das der Patient selbst schluckt, nicht strafbar. Allerdings hat die Ärzteschaft 2011 mit ihrer Berufsordnung beschlossen, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch, ist verboten. Passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist wiederum erlaubt.

 


Quelle:
epd