Gröhe unternimmt Vorstoß für neues Sterbehilfe-Gesetz

"Überaus verwerflich"

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich zur Frage um aktive Sterbehilfe deutlich geäußert. Jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung sei unter Strafe zu stellen, so Gröhe in einem Interview.

 (DR)

In der Debatte um Sterbehilfe plädiert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein klares Verbot jeglicher organisierter Form der Beihilfe zur Selbsttötung. Im Bundesjustizministerium gibt es allerdings derzeit keine Pläne für eine entsprechende Gesetzesinitiative. Die SPD, die mit Heiko Maas den Bundesjustizminister stellt, hatte sich in der vergangenen Legislaturperiode dafür ausgesprochen, das Thema mit einer gemeinsamen Initiative im Bundestag anzupacken.

"Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen", sagte Gröhe der "Rheinischen Post" (Montag). Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich", sagte Gröhe.

Das Strafrecht schweigt

Die Straffreiheit der Selbsttötung und damit auch ihres Versuches zeige, dass es menschliche Dramen gebe, vor denen das Strafrecht zu Recht schweige, so Gröhe weiter. "Wer aber die Selbsttötung propagiert, als Ausdruck der Freiheit des Menschen geradezu verklärt, der versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen", sagte Gröhe.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die Forderung Gröhes.

Jede Form der organisierten Suizidbeihilfe müsse unter Strafe gestellt werden - egal, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich geleistet werde. "Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung und würdevolles Sterben, aber kein Recht auf Tötung", sagte Vorstand Eugen Brysch.

Kirche fordert weitreichendes Verbot

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der lediglich die gewerbsmäßige, auf Gewinne angelegte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt. Große Teile der Union und die Kirchen fordern aber, dass jede Form der organisierten geschäftsmäßigen Sterbehilfe - zum Beispiel auch gebührenfrei in Stiftungen und Vereinen - verboten wird.

Das würde auch Aktivitäten von Sterbehilfeorganisationen wie den Schweizer Gruppierungen Dignitas und Exit in Deutschland oder des Sterbehilfevereins des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch untersagen.


Quelle:
KNA