Kinder und Jugendliche sind auch im Internet nicht sicher vor unerwünschten Bildern, Belästigung, Nachstellungen und Täuschung. Die wichtigsten Begriffe:
Pornografie: Texte, Bilder, Fotos oder Filme von sexuellen Handlungen jeder Art unter Erwachsenen. Jugendliche und Kinder werden häufig ungewollt mit Pornografie im Internet konfrontiert.
Kinderpornografie: Fotos, Filme oder Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - bis hin zu Vergewaltigung, Folter und Mord. Unter die Bezeichnung fallen auch erzwungene sexuelle Posen und Handlungen von Kindern vor einer Kamera. Der bessere Begriff ist Missbrauchsdarstellungen, weil realer Missbrauch abgebildet wird.
Cybergrooming: Gezieltes Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet - etwa über die Kommunikationsfunktionen von Online-Spielen - mit dem Ziel sexueller Kontakte. Die Täter bauen Vertrauen auf, um die Kinder und Jugendlichen später zu sexuellen Handlungen zu bringen - online oder bei tatsächlichen Treffen.
Cybersex: Sexuelle Handlungen im Austausch über das Internet, etwa per Webcam. Darunter fallen auch Chats oder Emails mit sexuellen Inhalten.
Sexting: Das Versenden von sexuellen Inhalten an andere Personen - kann im Einvernehmen geschehen - oder gegen den Willen des Empfängers. Besondere Gefahren im Zusammenhang mit Sexting sind Bloßstellung und Erpressung. (epd/Stand 17.01.2020)
17.01.2020
Der Bundestag hat schärfere Regeln beim Vorgehen gegen Kinderpornografie im Internet beschlossen. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte vor allem die geplanten Maßnahmen gegen das sogenannte Cybergrooming als guten ersten Schritt.
Polizeibeamte können nun unter strengen Auflagen computer-generiertes, kinderpornografisches Material verwenden, um Straftäter besser zu verfolgen. In kinderpornografischen Chatrooms werde häufig derartiges Material als sogenannte Keuschheitsprobe verlangt, heißt es in der Begründung im Gesetzentwurf.
Versuch des Cybergroomings soll strafbar werden
Zudem soll auch der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar wird. Cybergrooming - das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen - ist bereits strafbar, allerdings nicht, wenn der Täter zwar glaubt, es mit einem Kind zu tun zu haben, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert - oder mit einem Elternteil oder einem Ermittler.
Union, SPD und AfD stimmten dem gesamten Gesetzespaket zu. Die Opposition befürwortet zwar die neuen Ermittlungsmöglichkeiten; FDP, Linke und Grünen kritisieren jedoch, dass auch der Versuch des Cybergroomings strafbar werden soll. Das sei nicht Sache des Strafrechts, sondern der polizeilichen Gefahrenabwehr.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte dazu: "Wir dürfen nie vergessen, dass hinter kinderpornografischen Bildern schreckliche Missbrauchstaten an Kindern stehen." Manchmal dauere der Missbrauch noch an. Sie wolle den Ermittlern alle rechtsstaatlich zulässigen Instrumente an die Hand geben, damit die Täter, aber auch die Hintermänner und Portalbetreiber, schnell ermittelt und verurteilt werden könnten.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßte die Entscheidung. Es sei eine wichtige Verbesserung für die verdeckte Ermittlung gegen pädosexuelle Cyberkriminelle, die im Netz Jagd auf Kinder machten, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Kinderhilfswerk begrüßt Maßnahmen gegen Cybergrooming
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die geplanten Maßnahmen gegen das sogenannte Cybergrooming als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Das Strafrecht müsse dabei früher als bisher greifen.
"Zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming im Internet braucht es neben den Strafverschärfungen ebenso mehr Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften", erklärte Vizepräsidentin Anne Lütkes. Allen potenziellen Tätern müsse klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar sei. Darüber hinaus braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern.
Kinder und Jugendliche sind auch im Internet nicht sicher vor unerwünschten Bildern, Belästigung, Nachstellungen und Täuschung. Die wichtigsten Begriffe:
Pornografie: Texte, Bilder, Fotos oder Filme von sexuellen Handlungen jeder Art unter Erwachsenen. Jugendliche und Kinder werden häufig ungewollt mit Pornografie im Internet konfrontiert.
Kinderpornografie: Fotos, Filme oder Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - bis hin zu Vergewaltigung, Folter und Mord. Unter die Bezeichnung fallen auch erzwungene sexuelle Posen und Handlungen von Kindern vor einer Kamera. Der bessere Begriff ist Missbrauchsdarstellungen, weil realer Missbrauch abgebildet wird.
Cybergrooming: Gezieltes Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet - etwa über die Kommunikationsfunktionen von Online-Spielen - mit dem Ziel sexueller Kontakte. Die Täter bauen Vertrauen auf, um die Kinder und Jugendlichen später zu sexuellen Handlungen zu bringen - online oder bei tatsächlichen Treffen.
Cybersex: Sexuelle Handlungen im Austausch über das Internet, etwa per Webcam. Darunter fallen auch Chats oder Emails mit sexuellen Inhalten.
Sexting: Das Versenden von sexuellen Inhalten an andere Personen - kann im Einvernehmen geschehen - oder gegen den Willen des Empfängers. Besondere Gefahren im Zusammenhang mit Sexting sind Bloßstellung und Erpressung. (epd/Stand 17.01.2020)