Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz in Trier. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen: "Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen", so der Bischof.
Ackermann verwies dabei auch auf Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Auch hier müsse die Solidargemeinschaft zahlen, da die einzelnen, meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten. (KNA / 10.11.19)
15.11.2019
Mit einem offenen Brief an die katholischen Bischöfe hat sich eine Gruppe von Katholikinnen und Katholiken gegen Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus Kirchensteuermitteln gewandt. Sie schlagen etwas anderes vor.
Die Kirchenleitung habe nicht das Recht, die Kirchensteuer zur Finanzierung heranzuziehen, heißt es in dem am Freitag auf der Internetseite kreuz-und-quer.de veröffentlichten Schreiben. "Das wäre ein Frontalangriff auf die Legitimität des geltenden Kirchensteuersystems."
Stattdessen müssten die Bischöfe selbst aktiv werden, fordern die 19 Erstunterzeichner des Appells. Beispielsweise sollten alle amtierenden und emeritierten Bischöfe einen Teil ihres Gehalts oder ihrer Pension in einen Entschädigungsfonds für kirchliche Missbrauchsopfer einzahlen.
"Wir vermissen bei unserer Kirchenleitung die Bereitschaft, ohne relativierende Floskeln Verantwortung für eigenes Versagen zu übernehmen", heißt es in dem Brief. In der katholischen Kirche habe ein "System struktureller Verantwortungslosigkeit die Verbrechen von Klerikern begünstigt", nun dürften die Folgen nicht auf "Unbeteiligte" abgewälzt werden. Die Erstunterzeichner riefen Katholiken bundesweit auf, sich ihrem Appell anzuschließen.
Diskussion über Modalitäten und Höhe von Entschädigungsleistungen
In der katholischen Kirche wird derzeit über Modalitäten und Höhe von Entschädigungsleistungen für kirchliche Missbrauchsopfer diskutiert.
Zuletzt hatte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, betont, zur Finanzierung müssten auch Kirchensteuermittel verwandt werden. Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht.
Gegen diese Pläne formiert sich Widerstand. Auch der Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, und die Frauenbewegung "Maria 2.0" sehen Entschädigungsleistungen aus Kirchensteuermitteln kritisch.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz in Trier. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen: "Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen", so der Bischof.
Ackermann verwies dabei auch auf Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Auch hier müsse die Solidargemeinschaft zahlen, da die einzelnen, meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten. (KNA / 10.11.19)