Mehr als 400 neue Missbrauchsklagen in New York eingereicht

Große Klagewelle in kurzer Zeit

​Im US-Bundesstaat New York sind binnen Stunden 400 neue Klagen wegen sexuellen Missbrauchs eingegangen. Unabhängig davon, wie lange die Übergriffe zurückliegen, gibt es Opfern von Missbrauch ein Jahr lang die Möglichkeiten Wiedergutmachungen einzuklagen.

Symbolbild Missbrauch / © R.Classen (shutterstock)

Das berichtete der Fernsehsender CNN am Mittwoch (Ortszeit). Hintergrund der Klagewelle gegen die Erzdiözese New York, den Pfadfinderverband Boy Scouts of America und andere Institutionen ist ein im Februar verabschiedetes Gesetz des Bundesstaates.

Nachträglich Wiedergutmachungen einklagen

Der "New York Child Victims Act" gibt Opfern von Missbrauch ein Jahr lang die Möglichkeit, nachträglich Wiedergutmachungen einzuklagen - unabhängig davon, wie lange die Übergriffe zurückliegen. Die einjährige Periode begann am Mittwoch. Die Zahl der Klagen sei so hoch, dass der Bundesstaat New York 45 Richter allein zur Bearbeitung der neuen Fälle abgestellt habe, hieß es.

Die Anwaltskanzlei Weitz & Luxenberg erklärte, sie vertrete allein 1.200 Klienten im gesamten Bundesstaat, die wegen Kindesmissbrauchs Klage einreichen wollten. Nur ein Teil davon habe dies am ersten Tag getan, weil die Gerichte überfordert seien.

Fall des ehemaligen Kardinals McCarrick

Unter den Klägern ist den Angaben zufolge ein Mann, der angibt, vom ehemaligen Washingtoner Kardinal Theodore McCarrick sexuell missbraucht worden zu sein. McCarrick war von Papst Franziskus im Juli 2018 aus dem Kardinalskollegium entlassen worden, nachdem das Erzbistum New York Vorwürfe sexuellen Missbrauchs Minderjähriger als "glaubwürdig und substanziell" eingestuft hatte. Im Februar gab der Vatikan die Entlassung McCarricks aus dem Klerikerstand bekannt, die höchste Strafe für katholische Geistliche.

Die einjährige Frist gilt für Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, einschließlich derjenigen, die zuvor wegen zu später Klage-Einreichung abgewiesen wurden. Das neue Gesetz erlaubt es Opfern bis zum 55. Lebensjahr, gerichtlich gegen die mutmaßlichen Täter vorzugehen. Bisher endete diese Möglichkeit für Betroffene sexualisierter Gewalt mit dem 23. Geburtstag.


Quelle:
KNA