Bischofskonferenz kündigt Überarbeitung der Leitlinien an

Bei Missbrauch volle Kooperation mit Staat

Im Streit um die Aufklärung von sexuellem Missbrauch durch Priester setzt sich die katholische Kirche gegen den Vorwurf der Strafvereitelung zur Wehr. Die Deutsche Bischofskonferenz stellte am Dienstag in Bonn klar, dass sie die staatlichen Strafverfolgungsbehörden vorbehaltlos unterstütze.

 (DR)

«Die Kirche fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden», erklärte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Auf ein solches Vorgehen werde nur dann verzichtet, «wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht». Auch der staatliche Gesetzgeber respektiere den Wunsch des Opfers und «hat unter anderem deshalb darauf verzichtet, bei den entsprechenden Straftaten eine Anzeigepflicht einzuführen».
Die Bischofskonferenz erklärte weiter, es gebe unabhängig vom staatlichen Verfahren ein eigenes, davon völlig getrenntes kirchliches Strafverfahren, dessen Akten nach einem Rundschreiben der Glaubenskongregation von 2001 in Rom geführt und vertraulich behandelt («Secretum Pontificium») würden. «Die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleibt davon unberührt», so die Bischofskonferenz. «Das kirchliche Verfahren ist selbstverständlich dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet.» Dies solle bei einer Neuregelung der Leitlinien der Bischofskonferenz klarer als bisher dargestellt werden.