Theologe fordert Bischofsrücktritte auch ohne eigene Schuld

"Unerträgliche Hängepartie" vermeiden

Der Kinderschutzexperte Peter Beer hält Rücktrittsgesuche von Bischöfen im Rahmen der Missbrauchsaufarbeitung für angezeigt. Dies gelte auch, wenn den Amtsinhabern kein persönliches Versagen nachzuweisen ist.

Ein Pileolus eines Bischofs / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Pileolus eines Bischofs / © Harald Oppitz ( KNA )

Das schreibt der Professor am päpstlichen Kinderschutzzentrum in Rom in einem Beitrag für die Zeitungen der Verlagsgruppe Bistumspresse Sonntag in Osnabrück.

Forderung nach "Abwägungsprozess"

In diesen Fällen übernehme derjenige, der seinen Rücktritt anbietet, stellvertretend für die Institution Kirche Verantwortung. "Ein solches Sühnehandeln sollte zumindest dann bedacht werden, wenn von den eigentlich Schuldigen - seien es nun Täter oder Vertuscher - keiner mehr ermittelt werden kann oder diese bereits alle verstorben sind", so der frühere Münchener Generalvikar.

Die Suche nach Antworten auf die Frage "Rücktritt Ja oder Nein?" verlangt laut Beer einen komplexen Selbstprüfungs- und Abwägungsprozess. "Letztendlich muss diese Frage in eigener moralischer Verantwortung jeder Bischof als Garant und Gewährleister des Aufarbeitungsprozesses selbst beantworten", schreibt der Theologe und Pädagoge.

Bischöfe seien nicht unersetzlich

Damit dies nicht zur "unendlichen Geschichte" verkomme und eine "für alle unerträgliche Hängepartie" werde, solle der jeweilige Bischof Hilfe in Anspruch nehmen und etwa das offene Gespräch mit den gewählten Gremien seines Bistums und seinen Amtsbrüdern suchen.

Den Einwand, dass ein Bischof noch viel Gutes tun könne, wenn er im Amt bleibe, lässt Beer nicht gelten. Diese Auffassung gehe von der eigenen Unersetzlichkeit aus und sei mit anderen christlichen Grundhaltungen wie Bescheidenheit, Demut und Vertrauen schwer zu vereinbaren.

Rücktritt keine Flucht vor Verantwortung

Ein ähnlich schwaches Argument gegen ein Rücktrittsgesuch sei der alleinige Hinweis darauf, dass ein Rückzug vom Amt nur die Flucht davor wäre, die Konsequenzen von Versagen im Amt zu tragen. Ein Rücktritt sei bereits die angemessene Konsequenz aus dem Versagen, so der Experte.

"Ein Rücktritt schließt außerdem nicht aus, dass man weiter einen Beitrag zur Aufarbeitung leistet, verhindert aber durch Personalwechsel, dass das Versagen auf verantwortlicher Ebene dauerhaft seine Fortsetzung erfährt."

Vorsitz der Marx-Stiftung für Betroffene

Beer war von 2009 bis 2019 Generalvikar der Erzdiözese München und Freising. Seit 2020 arbeitet er als Professor am Zentrum für Kinderschutz (CCP) der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.

Zudem übernahm er den Vorsitz des Beirats der vom Münchner Kardinal Reinhard Marx neu gegründeten Stiftung "Spes et Salus" für Betroffene sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Marx hatte im Mai dem Papst seinen Rücktritt angeboten, den Papst Franziskus ablehnte.


Peter Beer, Generalvikar des Erzbistums München und Freising / © Robert Kiderle (KNA)
Peter Beer, Generalvikar des Erzbistums München und Freising / © Robert Kiderle ( KNA )
Quelle:
KNA
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