Zweite Ausnahme vom Karfreitag-Tanzverbot

Eilantrag erfolgreich

Nach Bochum gibt es nun auch in Stuttgart eine Ausnahme vom Karfreitagsschutz: Das Verwaltungsgericht in der baden-württembergischen Hauptstadt genehmigte den Eilantrag einer religionskritischen Stiftung.

In Deutschland herrscht am Karfreitag Tanzverbot / © Franziska Kraufmann (dpa)
In Deutschland herrscht am Karfreitag Tanzverbot / © Franziska Kraufmann ( dpa )

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag auf Befreiung vom generellen Veranstaltungsverbot am Karfreitag unter Auflagen stattgegeben. Der Antrag eines Mitglieds der religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung gegen die Stadt Stuttgart hatte damit im Wesentlichen Erfolg, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben

Der Mann will die beiden satirischen, religionskritischen Filme "Das Leben des Brian" und "Das Wort zum Karfreitag (mit humanistischem Tanzsegen)" am Karfreitagabend in einer Stuttgarter Kultureinrichtung öffentlich vorführen.

Laut Gericht zielt die Veranstaltung auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz. Bloße Unterhaltungsinteressen stünden nicht im Vordergrund. Rechtlich setzten sich hier die Weltanschauungsfreiheit und Versammlungsfreiheit des Antragstellers gegenüber dem "Stilleschutz des Karfreitags" durch, so das Verwaltungsgericht.

Zugleich erteilte es in seiner einstweiligen Anordnung die Auflage, dass bei der Veranstaltung "Türen und Fenster" geschlossen bleiben müssten.

Genug Abstand zu Kirchen im Umland

Auch die Veranstaltungsmodalitäten führen aus Sicht des Gerichts dazu, dass sich die konkreten Störungen "noch in vertretbaren Grenzen halten". Denn die Veranstaltung solle in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl stattfinden, "der zudem beträchtliche Abstände zu den nächst gelegenen Kirchen aufweist".

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim möglich.

In Bochum gibt es einen ähnlichen Fall. Hier genehmigte die Bezirksregierung Arnsberg eine "unterhaltsame öffentliche Veranstaltung der Initiative "Religionsfrei im Revier" einschließlich Tanz" am 19. April.

Stiller Feiertag

An Karfreitag gilt in Deutschland als stiller Feiertag ein Verbot öffentlicher Veranstaltungen, auch Feiern mit Tanz sind nicht erlaubt. In Nordrhein-Westfalen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.Religionskritiker in diesem Jahr an Karfreitag den Monty-Python-Film "Das Leben des Brian" zeigen und zu einem Tanz einladen. Normalerweise gilt am stillen Karfreitag absolutes Tanzverbot.

 

Quelle:
KNA