Russland für Ausweisung von Missionaren verurteilt

Verletzung der Religionsfreiheit

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Ausweisung von zwei Missionaren aus Russland als Verstoß gegen die Religionsfreiheit verurteilt. Damit gaben die Straßburger Richter einem Kläger aus den USA und einem aus Japan Recht.

Symbolbild Gerichtssaal / © Corgarashu (shutterstock)

Die beiden waren seit den 90er-Jahren für die auch als "Moon-Sekte" bekannte "Vereinigungskirche" tätig und wegen angeblicher Verletzung des Aufenthaltsrechts 2006 zur Ausreise gezwungen worden. Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung muss Russland den Männern Entschädigungen in Höhe von 10.000 beziehungsweise 15.000 Euro sowie weitere Ersatzleistungen zahlen.

"Unterdrückung der freien Religionsausübung"

Die 1954 von dem Koreaner Sun Myung Moon gegründete "Vereinigungskirche" ist in Russland offiziell registriert. Das Gericht kam zu der Auffassung, da die Kläger sich in Russland ausschließlich im Rahmen ihrer Religionsgemeinschaft engagiert hätten, müsse ihre Ausweisung mit dieser Tätigkeit zusammenhängen.

Die Beteiligung von staatlichen Sicherheitsdiensten lege nahe, dass es um eine Unterdrückung der Mission und der freien Religionsausübung gehe. Da auch Interessen der nationalen Sicherheit nicht als Rechtfertigung dienen könnten, liege hier eine Verletzung des Grundrechts auf Meinungs- und Religionsfreiheit vor.

Weitere Rechtsverstöße

In dem Zusammenhang beanstandeten die Richter weitere Rechtsverstöße Russlands, etwa bei der Durchführung der Ausweisung, der Trennung der Missionare von ihren Familien und der zeitweiligen Inhaftierung eines der beiden in einer Polizeizelle.


Quelle:
KNA