Beauftragter Klein plant nationale Strategie gegen Judenhass

"Langfristige Strukturen"

Für die Zeit nach der Bundestagswahl am 26. September plant der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung eine nationale Strategie gegen Judenhass. Dafür will er noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode Eckpunkte vorlegen.

Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung: Felix Klein / © Rene Bertrand (dpa)
Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung: Felix Klein / © Rene Bertrand ( dpa )

Das sagte Felix Klein in einem am Montag verbreiteten Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Mittlerfunktion des Antisemitismusbeauftragten

Seine Aufgabe sei es insgesamt, Maßnahmen der Bundesregierung gegen Antisemitismus ressortübergreifend und als "Mittler zwischen Bund, Ländern und Zivilgesellschaft" zu koordinieren. "Dafür haben wir nun langfristige Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, den Kampf gegen Antisemitismus strategisch anzugehen", erklärte Klein.

Erst kürzlich sei beispielsweise mit der Kultusministerkonferenz und dem Zentralrat der Juden in Deutschland eine gemeinsame Erklärung mit Empfehlungen veröffentlicht worden, wie Antisemitismus an Schulen besser bekämpft werden könne. Dazu gehöre: Lehrer fortbilden, eine Meldepflicht für antisemitisch motivierte Vorfälle und Schulbücher in allen Fächern unter die Lupe nehmen, erklärte Klein.

Lob für Verschärfung des Strafrechts

Mit Blick auf die zu Ende gehende Legislaturperiode sagte er: "Ich begrüße die Verschärfung des Strafrechts, um judenfeindliche Straftaten besser sanktionieren zu können. Das ging auf meine Anregung zurück. Mit dem Gesetz gegen Hass und Hetze haben wir künftig ein sehr gutes Instrument für die repressive Ebene, um gegen Antisemitismus im Internet vorzugehen."

Positiv zu nennen sei auch der Beschluss des Bundestages, "das Gesetz zur Namensänderung von 1938 zu novellieren und dabei sprachlich um Begriffe und Formulierungen aus der Zeit des Deutschen Reiches zu bereinigen". Hierfür habe er sich ebenfalls eingesetzt, ebenso wie für die Einführung eines neuen Straftatbestands der "verhetzenden Beleidigung" sowie eine Anpassung der Juristenausbildung, so Klein.

Berufung eines Anti-Rassismusbeauftragten

Für seine bisherige Arbeit habe er parteiübergreifend viel Unterstützung bekommen. "Ich bin per Kabinettsbeschluss ernannt worden. Die künftige Regierung müsste mich zumindest konkludent bestätigen", erklärte der Beauftragte.

Klein verwies darauf, dass künftig zusätzlich die Berufung eines Anti-Rassismusbeauftragten geplant sei. "Wie dieses Amt organisiert sein wird, davon ist auch die weitere Struktur meines Aufgabenbereiches abhängig. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der betreffenden Person."


Quelle:
KNA
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