Italien will Einsatz von Abtreibungspille auch zu Hause erlauben

Ohne Krankenhausaufenthalt

​Italiens Gesundheitsminister Roberto Speranza will den Einsatz der Abtreibungspille RU486 auch ohne Krankenhausaufenthalt erlauben. Bisher war dazu ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt nötig. Die Pläne stoßen auf Kritik.

Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

Die neuen Leitlinien sähen "einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch durch pharmakologische Methoden in der Tagesklinik und bis zur neunten Woche vor", twitterte der Links-Politiker am Samstag. Dies sei "ein wichtiger Schritt vorwärts" unter Achtung der bestehenden Rechtslage.

Italien hatte den Abtreibungswirkstoff Mifepriston als einer der letzten EU-Staaten im Juli 2009 gegen den Widerstand von Kirche und konservativen Parteien genehmigt. Bisher ist für einen pharmakologisch durchgeführten Schwangerschaftsabbruch ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt ebenso notwendig wie für einen chirurgischen, da es von der Einnahme des Mittels bis zum Ausstoß des Fötus drei Tage dauern kann. Anschließend müssen vor allem die damit verbundenen Blutungen überwacht werden, auch um sicherzugehen, dass das Schwangerschaftsgewebe vollständig abgegangen ist.

Kritik am Vorhaben

Die Pille RU486 im Krankenhaus nur zu verabreichen und die Frau dann nach Hause zu schicken, damit sie den Embryo-Fötus allein ausstoße, sei "mit dem Risiko schwerer und tödlicher Blutungen verbunden", zitiert die Zeitung "Avvenire" (Onlineausgabe Samstag) den Vorsitzenden der katholischen Vereinigung "Scienza e Vita" (Wissenschaft und Leben), Alberto Gambino. Die Maßnahme Speranzas sei "vor allem durch das Interesse bestimmt, die Kosten des Abbruchverfahrens zu senken und den Krankenhausaufenthalt zu verkürzen".

Zudem verstärke eine solche "'Do-it-yourself'-Praxis" die "sozialen Auswirkungen des Dramas des Schwangerschaftsabbruchs", kritisiert Gambino weiter. Eine Normalisierung der Abtreibung verringere nicht das "psychologische Drama derer, die sie praktiziert haben", warnt er. Wichtiger sei eine wirksame Präventionsarbeit. Dass es eine solche nicht gebe, sei seit Jahren ein "schweres Verschulden des Gesetzgebers", so der Jurist.


Quelle:
KNA