Bundesrat billigt Strafverschärfung für Cybergrooming

Strafrecht greift früher

Mit zwei Änderungen im Strafrecht soll die Verfolgung von Missbrauchstätern im Internet intensiviert werden. Der Bundesrat billigte an diesem Freitag in Berlin ein Gesetz zur Verschärfung der Strafbarkeit beim Cybergrooming

Hilfswerk begrüßt Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet / © Ninma (shutterstock)
Hilfswerk begrüßt Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet / © Ninma ( shutterstock )

Dieses hatte der Bundestag im Januar beschlossen. Missbrauchstäter sollen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie beim Chatten an Ermittler geraten.

Als Cybergrooming wird die Strategie bezeichnet, Kontakt zu Kindern im Netz herzustellen, um sie online oder bei späterem Kontakt zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Die Täter geben sich dafür etwa als Gleichaltrige aus. Dieses Vorgehen wird schon heute mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Bisher ist aber der Versuch nicht strafbar. Künftig ist das anders: Bestraft wird auch, wenn ein Täter online einen Erwachsenen, etwa einen Ermittler, anspricht, der sich als Kind ausgibt.

Das Gesetz sieht eine weitere Änderung vor, die es Ermittlern ermöglichen soll, sich im Darknet Zutritt zu Foren zu verschaffen, die kinderpornografisches Material tauschen. Da meistens nur Personen Zugang erhalten, die selbst Missbrauchsdarstellungen anbieten, soll künftig speziell geschulten Polizeibeamten nach Genehmigung durch einen Richter der Einsatz von computergenerierten Bildern erlaubt sein.

Hilfswerk begrüßt Maßnahmen

Kinder müssten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden: Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte im Vorfeld die im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet.

Die in Rede stehenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet seien ein guter erster Schritt, erklärte die Kinderrechtsorganisation am Freitag in Berlin.

Strafrecht soll früher greifen

Die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlern künftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftätern im Internet. "Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein", sagte die Vizepräsidentin des Kinderhilfswerks, Anne Lütkes.

Neben den Strafverschärfungen brauche es vor allem mehr Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen könnten dazu beitragen, dass Kinder Soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potenziellen Tätern müsse klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist, so Lütkes.

Bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern

Wenn speziell geschulte Ermittler künftig mithilfe von durch Künstliche Intelligenz erzeugten kinderpornografischen Bildern im Darknet besser als bisher ermitteln und Täter überführen, sei das ein guter Ansatz für mehr Schutz für Kinder im Internet. "Aufgrund der massiven Probleme in diesem Bereich sind entsprechende Ermittlungsbefugnisse notwendig und werden dazu beitragen, Kinder besser als bisher zu schützen", so die Kinderrechtsorganisation.

Neben Verschärfungen im Strafrecht brauche es auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern durch Eltern und Schulen, hieß es. Auch Anbieter von Mediendiensten seien in der Pflicht. Laut einer Umfrage des Hilfswerks war bei nur 20 Prozent der befragten Grundschulkinder Cybergrooming Thema im Unterricht. Schulen müssten wesentlich früher aufklären und den Kindern Strategien und Methoden vermitteln, wie sie Gefährdungen vermeiden und im Fall eines Übergriffs reagieren sollten.


Quelle:
KNA , epd