NRW-Justizminister über religiöse Bekenntnisse im Gerichtssaal

Nicht angebracht

Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach hat das geplante Gesetz zu religiöser Neutralität der Justiz verteidigt. Die Justiz habe "absolut objektiv" zu sein. Kritik an dem Gesetzentwurf äußern derweil die großen Kirchen in NRW.

Richterhammer und Kreuz / © DenisProduction.com (shutterstock)
Richterhammer und Kreuz / © DenisProduction.com ( shutterstock )

Die Justiz habe ohne einen Ausdruck der persönlichen Haltung der Richter zu sein, sagte der Minister am Mittwochabend bei einer Diskussion mit Rechtsstudenten an der Ruhr-Universität Bochum.

Das Justizneutralitätsgesetz soll Richtern, Schöffen, Staatsanwälten und anderen Justizbeschäftigten verbieten, "wahrnehmbare Symbole oder Kleidungsstücke" zu tragen, "die bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse oder weltanschauliche Auffassung zum Ausdruck bringen", wie es im Gesetzentwurf heißt.

Die Vorschrift soll im Gerichtssaal und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten gelten. Das bestehende Verbot der Gesichtsverhüllung soll auf alle Beschäftigten der Justiz ausgeweitet werden. Es galt bisher nur für Richter und Beamte.

Biesenbach (CDU) betonte, weltanschauliche Bekenntnisse hätten in einem Gerichtssaal nichts zu suchen. Das Gesetz solle daher mit Blick auf den Gerichtssaal deutlich machen: "Hier ist ein Raum, der ist neutral." Damit werde die Funktion des Gerichts geschützt. Das Amt des Richters sei ein Dienst an der Allgemeinheit, der nicht der Selbstverwirklichung seines Inhabers zu dienen habe. Die Ausübung von Religion gehöre nun mal nicht zum Amt des Richters.

Kritik von katholischer und evangelischer Kirche

Der Gesetzentwurf wurde im Herbst 2018 vorgelegt und im letzten Oktober im Rechtsausschuss des Landtags debattiert. Der Entwurf ist umstritten. Kritiker sehen vor allem kopftuchtragende muslimische Frauen benachteiligt. Das Gesetz greife "erheblich in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit" ein, heißt es etwa in einer gemeinsamen Stellungnahme des Katholischen und Evangelischen Büros NRW.

Grundsätzlich bestehe kein Recht, von religiösen und weltanschaulichen Bekundungen anderer Personen "verschont zu bleiben".

Biesenbach hingegen betonte, das Gesetz sei gerade eine Vorbeugung gegen den Verdacht, Richterinnen mit muslimischem Glauben könnten es mit der Gerichtsbarkeit nicht so genau nehmen.


Peter Biesenbach / © Marcel Kusch (dpa)
Peter Biesenbach / © Marcel Kusch ( dpa )
Quelle:
epd