Aufhebung von Paragraf 219a

Diskussion auf mehreren Ebenen

Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen befasst. Die Gesetzesinitiative des Landes Berlin will eine Streichung des Paragrafen 219a erreichen. Hamburg, Thüringen und Brandenburg haben sich angeschlossen.

Schwangere / © Sebastian Kahnert (dpa)
Schwangere / © Sebastian Kahnert ( dpa )

Der Entwurf wurde an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen. Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die Initiative der Länder.

Das Amtsgericht Gießen hatte kürzlich die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Das Gericht bemängelte den Internetauftritt der Ärztin.

Kirchen gegen Streichung von Paragraf 219a

Auch verschiedene Bundestagsfraktionen diskutieren derzeit über mögliche Änderungen. Am Mittwoch berieten Abgeordnete von SPD, Linksfraktion, Grünen, FDP und Union darüber. SPD, Linksfraktion und Grüne haben einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a erarbeitet. Auch die FDP ist zu Modifikationen beim Werbeverbot bereit. Die Union ist gegen eine Aufhebung. Die Fraktionsvertreter wollen ihre Gespräche darüber im Januar fortsetzen.

Die Kirchen sind gegen eine Streichung des Paragrafen 219a. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, hatte zuletzt darauf verwiesen, dass der Paragraf nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts sei. Auch katholische Verbände wie das Kolpingwerk und der Familienbund der Katholiken sprechen sich gegen eine Streichung aus.

"Ärzteschaft wird kriminalisiert"

Zur Begründung der Initiative erklärte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), das 1933 verabschiedete Gesetz erschwere Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiere die Ärzteschaft. Zugleich betonte er, dass dies nicht bedeute, unangemessene Werbung zu tolerieren. Das wolle niemand, so Behrendt.

Barley erklärte, sie unterstütze eine Abschaffung des Paragrafen. Es sei keine "Werbung", wenn eine Ärztin oder ein Arzt sachliche Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung stellten. "Wir leben nicht mehr in Zeiten, wo es darum gehen kann, Frauen Angst zu machen", so Barley.


Quelle:
KNA