In Bekenntnisschulen werden die geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die staatlichen Richtlinien und Lehrpläne angewendet. Die Festlegung der spezifischen Grundsätze hinsichtlich Unterricht und Erziehung obliegt bei Katholischen Bekenntnisgrundschulen der Katholischen Kirche.
1. Der Kirche ist es ein wichtiges Anliegen, sich für das Recht und die Verpflichtung der Eltern einzusetzen, ihre Kinder zu erziehen. Deshalb müssen Eltern in der Wahl der Schule für ihre Kinder wirklich frei sein. Dem Staat und der Kirche kommt mit Blick auf das primäre Erziehungsrecht der Eltern nur eine subsidiäre Funktion zu. Eltern müssen entscheiden können, an welche Schule sie einen Teil ihrer Erziehungsverantwortung übertragen wollen.
2. Die Würde und Freiheit des Menschen ist im Evangelium in einzigartiger Weise grundgelegt. Das Bemühen, diesen Zusammenhang immer wieder erfahrbar zu machen, wird im Profil einer Katholischen Bekenntnisgrundschule erkennbar.
3. Der Ausgangspunkt und zugleich das oberste Ziel des katholischen Engagements im Bereich von Erziehung und Unterricht ist die Entfaltung des von Gott um seiner selbst willen geschaffenen Menschen in seinen persönlichen menschlichen Anlagen. Unterricht und Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen richten sich an den ganzen Menschen, damit er oder sie gerüstet ist, das Leben in seiner Fülle zu leben.
4. Jedes Kind ist von Gott, seinem Schöpfer und Vater, vorbehaltlos angenommen. Katholische Bekenntnisgrundschulen sind ein Ort, an dem Kinder diese Erfahrung machen können, auch und gerade dann, wenn sie ihre Lebenswelt anders erleben müssen.
5. Als Abbild des dreifaltigen Gottes, der in sich selbst Gemeinschaft ist, ist auch der Mensch nur in Gemeinschaft er selbst. Deshalb ist Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen immer auch Erziehung zur Gemeinschaft in Vielfalt. Gegenseitige Achtung und Respekt sind Merkmale Katholischer Bekenntnisgrundschulen.
(Quelle: Erzbistum Köln, Kirchliche Grundsätze für Unterricht und Erziehung in den katholischen Bekenntnisgrundschulen im Land Nordrhein-Westfalen / Stand: Januar 2014)
03.11.2017
Eine staatliche katholische Bekenntnisgrundschule darf die Aufnahme eines Schülers von seiner Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und seinem Besuch des Schulgottesdienstes abhängig machen.
Die Bundesländer sind frei, entsprechende Schultypen einzurichten, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss klar. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Familie aus Nordrhein-Westfalen ab.
Aus staatlichen Mitteln finanziert
Die Eltern wollten trotz ihres muslimischen Glaubens ihren Sohn auf eine staatliche katholische Bekenntnisgrundschule schicken. Entsprechende Schulen gibt es in NRW und Niedersachsen. Sie werden aus staatlichen Mitteln voll finanziert. Im vorliegenden Fall war die Schule lediglich 150 Meter von dem Wohnort der Eltern entfernt. Der Schulweg zu einer öffentlichen Gemeinschaftsgrundschule betrug 3,3 Kilometer.
"kein Anspruch auf Aufnahme"
Der Schulleiter der Bekenntnisgrundschule teilte den Eltern mit, dass nicht-katholische Schüler keinen Anspruch auf Aufnahme in die Schule hätten. Sie sei aber möglich, wenn die Eltern unterschreiben würden, dass ihr Sohn am katholischen Unterricht und am Besuch des Schulgottesdienstes teilnehmen wird.
Religionsunterricht und Schulgottesdienste
Die muslimischen Eltern weigerten sich und wollten die Aufnahme gerichtlich erzwingen, ohne dass ihr Sohn den Religionsunterricht oder den Schulgottesdienst besuchen muss. Es handele sich um eine staatliche Schule, so dass diese zur religiösen Neutralität verpflichtet sei.
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde wegen einer unzureichenden Begründung als unzulässig zurück. Der pauschale Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot reiche nicht aus. Der Staat müsse dieses zwar achten, aber das Grundgesetz erlaube staatliche Bekenntnisschulen. Die Bundesländer hätten einen weiten Spielraum, wie sie ihr Schulwesen gestalten, betonte das Bundesverfassungsgericht.
Begründung des Bundesverfassungsgerichts
In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts heißt es: "Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist und daher keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Verfassungsbeschwerde zeigt die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht in hinreichend substantiierter Weise auf."
Aufnahme nur bei Einverständnis und Kapazität
Ein Aufnahmeanspruch in die Bekenntnisschule stünde den "bekenntnisfremden Eltern und Schülern nur ausnahmsweise zu". Dieser setze voraus, dass noch Kapazität vorhanden sei, und dass die Eltern die Ausrichtung der Schule auf die Grundsätze bejahten. Das Gericht meint hiermit das Einverständnis der Eltern zur "Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes im Sinne des entsprechenden Bekenntnisses".
"Elementarer Kern der Schule"
Die Besonderheit der Bekenntnisschule wird hier deutlich. "Der Religionsunterricht sei an einer Bekenntnisschule nicht nur ordentliches Lehrfach, sondern gehöre zum elementaren Kern der Schule und mache einen wesentlichen Teil ihrer Identität aus", so das Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnung der Verfassungsbeschwerde.
In Bekenntnisschulen werden die geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die staatlichen Richtlinien und Lehrpläne angewendet. Die Festlegung der spezifischen Grundsätze hinsichtlich Unterricht und Erziehung obliegt bei Katholischen Bekenntnisgrundschulen der Katholischen Kirche.
1. Der Kirche ist es ein wichtiges Anliegen, sich für das Recht und die Verpflichtung der Eltern einzusetzen, ihre Kinder zu erziehen. Deshalb müssen Eltern in der Wahl der Schule für ihre Kinder wirklich frei sein. Dem Staat und der Kirche kommt mit Blick auf das primäre Erziehungsrecht der Eltern nur eine subsidiäre Funktion zu. Eltern müssen entscheiden können, an welche Schule sie einen Teil ihrer Erziehungsverantwortung übertragen wollen.
2. Die Würde und Freiheit des Menschen ist im Evangelium in einzigartiger Weise grundgelegt. Das Bemühen, diesen Zusammenhang immer wieder erfahrbar zu machen, wird im Profil einer Katholischen Bekenntnisgrundschule erkennbar.
3. Der Ausgangspunkt und zugleich das oberste Ziel des katholischen Engagements im Bereich von Erziehung und Unterricht ist die Entfaltung des von Gott um seiner selbst willen geschaffenen Menschen in seinen persönlichen menschlichen Anlagen. Unterricht und Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen richten sich an den ganzen Menschen, damit er oder sie gerüstet ist, das Leben in seiner Fülle zu leben.
4. Jedes Kind ist von Gott, seinem Schöpfer und Vater, vorbehaltlos angenommen. Katholische Bekenntnisgrundschulen sind ein Ort, an dem Kinder diese Erfahrung machen können, auch und gerade dann, wenn sie ihre Lebenswelt anders erleben müssen.
5. Als Abbild des dreifaltigen Gottes, der in sich selbst Gemeinschaft ist, ist auch der Mensch nur in Gemeinschaft er selbst. Deshalb ist Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen immer auch Erziehung zur Gemeinschaft in Vielfalt. Gegenseitige Achtung und Respekt sind Merkmale Katholischer Bekenntnisgrundschulen.
(Quelle: Erzbistum Köln, Kirchliche Grundsätze für Unterricht und Erziehung in den katholischen Bekenntnisgrundschulen im Land Nordrhein-Westfalen / Stand: Januar 2014)