Bundestag stimmt über Integrationsgesetz ab

"Fordern und Fördern"

Der Bundestag stimmt über das erste Integrationsgesetz ab. Mit einem Maßnahmepaket soll damit die Integration von Flüchtlingen in Deutschland erleichtert werden. Sozialverbände wie die Caritas äußern Kritik am Gesetzentwurf.

Bundestag stimmt über Integrationsgesetz ab / © Harald Tittel (dpa)
Bundestag stimmt über Integrationsgesetz ab / © Harald Tittel ( dpa )

Asylbewerber dürfen demnach künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden. Auch will die Bundesregierung 100.000 Minijobs "in und um Aufnahmeeinrichtungen" schaffen. Diese sind nicht als feste Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse gedacht, sondern als "niedrigschwelliger" Einstieg in die Arbeitswelt.

Verpflichtende Integrationskurse

Integrationskurse sollen für alle Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive verpflichtend sein. Flüchtlinge, die Integrationsmaßnahmen ablehnen oder abbrechen, erhalten weniger Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Asylbewerbern soll ein Wohnsitz zugewiesen werden, damit sich keine Ghettos bilden. Primär dürfen die Ankommenden nur im zugewiesenen Bundesland leben.

Änderung beim Duldungsstatus für Auszubildende

Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Duldungsstatus von Auszubildenden. Die Koalition einigte sich auf eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts einmalig um sechs Monate, wenn ein Flüchtling eine Ausbildung abbricht. Nach der bisherigen Regelung hätte ein Flüchtling die Abschiebung riskiert, wenn er eine Ausbildung abgebrochen hätte. Bereits an diesem Freitag soll der Bundesrat über das Gesetz abstimmen.

Kritik von Caritas und Pro Asyl

Aus Sicht von Sozialverbänden steht das Fordern zu sehr vor dem Fördern. Die Caritas kritisiert, dass es für Flüchtlinge schwieriger wird, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, da sie dafür künftig ihren Lebensunterhalt selbst sichern müssen. Auch fehle es weiter an Sprach- und Integrationskursen.

Kritik an dem Gesetzesvorhaben kam auch von Pro Asyl. "Die geplanten Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der "Heilbronner Stimme". Laut Grundgesetz sichere das Existenzminimum in Deutschland auch eine sogenannte soziokulturelle Teilhabe. Mit Sanktionen sei aber lediglich das physische Überleben gesichert.

Dass wichtige Maßnahmen zum frühzeitigen Spracherwerb und zur beruflichen Förderung vielen Asylbewerbern vorenthalten blieben, trage zu einer Spaltung bei und erschwere die Integration, sagte Burkhardt weiter. Asylbewerber aus Afghanistan oder Somalia seien zunächst von Integrationskursen ausgeschlossen. Dabei sei es unrealistisch, dass sie tatsächlich in ihre Heimatländer oder in ein Durchreiseland in der EU abgeschoben würden. Dennoch sei kein politischer Wille erkennbar, die Investitionen in Integrationsangebote auf ein sinnvolles Maß zu erhöhen.

Integrationsbeauftragte warnt vor Ausschluss von Migranten

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat das geplante Integrationsgesetz kritisiert. Das Gesetz drohe Migranten von Integration auszuschließen, sagte Aydan Özoguz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Wir bekennen uns erstmals per Gesetz zur Integration von Flüchtlingen - das ist eine wichtige Botschaft." Es fehle aber eine gesetzliche Definition der "guten Bleibeperspektive", die mittlerweile das entscheidende Kriterium beim Zugang zu Sprachkursen und Leistungen zur Ausbildungsförderung sei.

Es reiche nicht, bei der Bewilligung von Integrationskursen ausschließlich auf die Schutzquote von mindestens 50 Prozent bei Asylanträgen aus einem bestimmten Herkunftsstaat zu schauen, betonte die SPD-Politikerin: "Zusätzlich muss die individuelle Perspektive eines Menschen zählen: Wie lange dauert schon das Asylverfahren? Was hat er oder sie bereits an Integrationsleistungen vollbracht, etwa in der Schule oder bei der Ausbildung? Wir dürfen hier nicht sehenden Auges die Fehler der Vergangenheit wiederholen und Menschen von Integration ausschließen", warnte Özoguz.


Quelle:
KNA