Sozialverband KAB für deutliche Anhebung des Mindestlohns

9,70 Euro pro Stunde

Für eine deutliche Anhebung des Mindestlohns spricht sich die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) aus. Der Sozialverband forderte die Mindestlohnkommission auf, die zuletzt ausgehandelten Tariferhöhungen einzubeziehen.

Der Mindestlohn gilt (dpa)
Der Mindestlohn gilt / ( dpa )

Eine zweijährige Festschreibung auf 8,77 Euro brutto pro Stunde würde nach Ansicht des KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann "die Spaltung im Niedriglohnbereich weiter verschärfen". Konkret sprach sich die KAB für eine sofortige Anhebung auf 9,70 Euro pro Stunde aus. Darüber hinaus solle in den nächsten Jahren der gesetzliche Mindestlohn stufenweise auf 12,50 Euro erhöht werden, "um durch höhere Löhne Altersarmut zu verhindern und der Wirtschaftskraft Deutschlands im europäischen Kontext gerecht zu werden". 

Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni die konkrete Höhe der Lohnuntergrenze ab 2017 festlegen. Seit eineinhalb Jahren beträgt der Mindestlohn 8,50 Euro. Bei der Entscheidung über die künftige Höhe hat sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne zu orientieren, die das Statistische Bundesamt im Tarifindex zusammenfasst. Gemäß dieser Vorgabe dürfte der Mindestlohn bei rund 8,80 Euro bleiben. Im Mindestlohngesetz ist allerdings von einer Abwägung die Rede, die die Kommission auch unter Berücksichtigung des angemessenen Schutzes der Arbeitnehmer zu treffen habe.

Die Arbeitgeber lehnen insbesondere die Forderung der Gewerkschaften und Sozialverbände ab, auch die Tarifabschlüsse für die Metall- und Elektroindustrie sowie für den öffentlichen Dienst zu berücksichtigen. Der Index bis Juni enthält diese Ergebnisse noch nicht.

Die KAB erklärte dazu, die Kommission müsse auch die gute Arbeitsmarktlage berücksichtigen. Die zuletzt erkämpften Lohnerhöhungen müssten auch Mindestlohn-Empfängen direkt zugute kommen, so Luttmer-Bensmann. Mit dem jetzigen Angebot sorge die Kommission dafür, dass immer mehr Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich abgehängt werden, so die KAB.


Quelle:
KNA