Minister verteidigt Pläne für Medikamententests an Demenzkranken

"Wille an erster Stelle"

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die geplante Ausweitung von Medikamentenversuchen an nicht einwilligungsfähigen Patienten verteidigt. Bei Kirchen und Opposition hatte das Vorhaben der Bundesregierung zuvor für heftige Kritik gesorgt.

3 Millionen Demenzkranke bis 2050 (dpa)
3 Millionen Demenzkranke bis 2050 / ( dpa )

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die geplante Ausweitung von Medikamentenversuchen an nicht einwilligungsfähigen Patienten verteidigt. Der Wille und der Schutz der Patienten stünden "zu jedem Zeitpunkt an erster Stelle", sagte der CDU-Politiker dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitag). "Zugleich eröffnen wir die Möglichkeit für Studien, die helfen können, zum Beispiel demenzielle Erkrankungen besser zu verstehen und zu behandeln." Bei Kirchen und Opposition hatte das Vorhaben der Bundesregierung zuvor für Kritik gesorgt.

Den Plänen zufolge sollen künftig auch Versuche an Patienten mit schwerer Demenz möglich sein, von denen diese selber keinen Nutzen haben. Dazu müssen sie vorher bei noch klarem Bewusstsein eine entsprechende Bereitschaft in einer Patientenverfügung unterzeichnet haben. Tritt dann der Fall ein, soll ein Betreuer über die Teilnahme entscheiden.

Studie nur mit minimalen Risiko 

Klinische Studien seien nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patienten möglich, betonte Gröhe jetzt. Eine Patientenverfügung müsse "in Vollbesitz der geistigen Kräfte angefertigt worden sein". Zudem müsse der jeweilige Betreuer der Studienteilnahme zugestimmt haben. Zulässig seien Studien im übrigen nur "mit einem minimalen Risiko und einer minimalen Belastung für den Prüfungsteilnehmer - das muss auch durch die Ethikkommissionen der Länder und die Bundesoberbehörden geprüft werden."

Erneute Kritik kam von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Es dürfe keinen "Persilschein" geben, den demenzkranke Menschen ausfüllten "und der dann jegliche Forschung mit ihnen möglich macht", erklärte die Organisation in Berlin. Auch Menschen mit geistiger Behinderung dürften "nicht zu Versuchskaninchen werden. Das Gesetz darf hier nicht aufgeweicht werden", mahnte die Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, die auch Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags ist.

Die beiden großen Kirchen hatten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Pläne gewandt. Sie warnten vor "schwerwiegenden Missbrauchsrisiken", einer "Verzweckung" besonders Schutzbedürftiger und einem Verstoß gegen die Menschenwürde.

Sensibler Umgang gefordert 

Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, schloss sich der Skepsis an. Nach den Erfahrungen mit Euthanasie und dem Missbrauch behinderter Menschen durch Mediziner in der Zeit des Nationalsozialismus müsse man "äußerst sensibel mit solchen Themen umgehen", sagte sie dem "Tagesspiegel". Grünen-Fraktionsvize Katja Dörner nannte die Pläne "ethisch höchst bedenklich". Kathrin Vogler von der Linkspartei bezeichnete das Vorhaben als "Armutszeugnis".

Die evangelische Kirche hofft, dass die Regierungskoalition in Berlin Gesetzespläne nicht umsetzt, wonach künftig an Demenzkranken Medikamente im Rahmen allgemeiner Studien getestet werden könnten. Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, der auch dem Deutschen Ethikrat angehört, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es gehe um die Frage, ob die Rechte Einzelner übergangen werden dürften, "weil man der Allgemeinheit etwas Gutes tun will".

Würde darf nicht ausgehebelt werden 

Aus Sicht der Kirchen seien "die Würde und die Rechte eines nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten so hoch zu achten, dass der Nutzen für eine Gruppe dieses Recht nicht aushebeln darf", unterstrich der Theologe. Etwas anderes sei es, wenn ein noch nicht zugelassenes Medikament an einem Patienten ausprobiert werde, weil es ihm persönlich helfen könne.

Bisher ist nach deutschem Recht die Teilnahme nichteinwilligungsfähiger Patienten an klinischen Studien nur erlaubt, wenn sie persönlich einen Nutzen erwarten können. Für behinderte Menschen gilt das auch weiterhin. Mit den Plänen, die Teil des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften sind, würde der mögliche Teilnehmerkreis erweitert. Das Gesetz passt deutsche Regelungen an EU-Recht an und soll im Juni vom Bundestag verabschiedet werden.

Ethischer Grenzbereich

Hein sagte, die Befürworter einer Ausweitung müssten begründen, warum "sie Eingriffe an Personen vornehmen wollen, die über die Folgen dieser Eingriffe aktuell nicht mehr informiert werden können". Es sei die Frage, ob die Notwendigkeit dafür "wirklich so groß" sei. Im Falle von Studien mit nicht einwilligungsfähigen Patienten gehe es um einen «ethischen Grenzbereich».

Es helfe nicht, dass nur Patienten, die vorher eine entsprechende Patientenverfügung hinterlegt haben, als Testpersonen in Frage kommen sollen, sagte Hein. Dafür sei die Patientenverfügung "zu unspezifisch". Es sei auch "viel zu weitreichend", dass etwa für Demenzkranke ihr gesetzlicher Betreuer entscheiden solle: "Denn es handelt sich ja um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit."

Die Politik müsse die Rechte von Menschen besonders hoch achten, die über sich selbst nicht verfügen könnten, betonte der Bischof. Er rechne damit, dass sich das Gesetzgebungsverfahren verzögern werde und dass die Einwände der beiden Kirchen gehört würden.


Herrmann Gröhe / © Maurizio Gambarini (dpa)
Herrmann Gröhe / © Maurizio Gambarini ( dpa )
Quelle:
KNA , epd