Kirchlicher Arbeitsgerichtshof mit neuer Besetzung

Neue Ämter für fünf Jahre

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) der Deutschen Bischofskonferenz ist für die kommende fünfjährige Amtszeit neu besetzt worden. 

Justitia verkörpert die Gerichtsbarkeit (dpa)
Justitia verkörpert die Gerichtsbarkeit / ( dpa )

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) der Deutschen Bischofskonferenz ist für die kommende fünfjährige Amtszeit neu besetzt worden. Gerichtspräsident Reinhard Richardi (78) wurde nach zehn Jahren in diesem Amt abgelöst, wie die Bischofskonferenz am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Nachfolger des emeritierten Regensburger Rechtsprofessors Richardi ist der ehemalige Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Köln, Heinz-Jürgen Kalb.

Dieser gehörte dem Kirchlichen Gerichtshof zuvor als einer der beiden weltlichen Juristen an. KAGH-Vizepräsident bleibt der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Ernst Fischermeier.

Bonner Richterin berufen 

Weiter wurde die Richterin am Arbeitsgericht Bonn, Amrei Wisskirchen, als weltliche Juristin berufen. Ihr Stellvertreter ist der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes Köln, Hans Jörg Gäntgen, der die frühere Richterin am Landgericht Bonn, Margit Maria Weber, ablöst. Als Kirchenrechtler wurden der Münchner Professor für Kirchenrecht, Verwaltungsrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte, Bernhard Haering, und die Juniorprofessorin am Lehrstuhl für Kirchenrecht der Universität Bochum, Judith Hahn, berufen.

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof ist das auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht zweiter Instanz mit Sitz in Bonn. Er entscheidet abschließend in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für ein Arbeitsvertragsrecht (KODA-Ordnungen) und des Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Die Kirchlichen Arbeitsgerichte erster Instanz sind entweder für eine Diözese allein oder mehrere Diözesen gemeinsam eingerichtet.

Beweis für die Erneuerungsfähigkeit der Kirche

Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, erklärte bei Richardis Verabschiedung, mit der Errichtung eines eigenen, unabhängigen Arbeitsgerichts mache die katholische Kirche von ihrem verfassungsmäßig garantierten Selbstbestimmungsrecht Gebrauch: "Sie ist zugleich ein selbstbewusstes Bekenntnis zur Wahrung des kirchlichen Propriums." Die Kirche bringe damit zum Ausdruck, dass sie auch in Zukunft ein den kirchlichen Grundsätzen entsprechendes "kirchliches Arbeitsrecht" weiterentwickeln und pflegen wolle. "Die Installierung einer neuen Institution in der Kirche ist auch ein Beweis für die Erneuerungsfähigkeit der Kirche", sagte Langendörfer.

Dem KAGH gehören neben dem Präsidenten, seinem Stellvertreter und den zwei weltlichen Juristen und zwei Kirchenrechtlern auch je sechs Beisitzer an, die die Seite der Arbeitgeber (Dienstgeber) und der Arbeitnehmer (Dienstnehmer) vertreten. Termine am Bonner Gerichtshof finden zumeist drei- bis fünfmal jährlich statt.


Quelle:
KNA