Kraft will Verhältnis zwischen Kirchen und Staat verbessern

Versprechen in Düsseldorf

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat in Deutschland als gut bezeichnet. Zugleich rief sie am Montag vor Vertretern der NRW-Bistümer in Düsseldorf dazu auf, die Beziehungen weiter zu verbessern.

 (DR)

Der Ruf nach einer strikteren Trennung von Staat und Religion werde heute lauter, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Kraft unter Hinweis auf den staatlichen Einzug der Kirchensteuer, die sogenannten Staatsleistungen und Dotationen sowie das kirchliche Arbeitsrecht.

Kraft warnte aber davor, die Kirchen ausschließlich unter monetären Aspekten zu betrachten. Dies werde den Leistungen der Kirchen für die Gesellschaft nicht gerecht. Die Kirchen und ihre diakonischen Einrichtungen berieten viele Menschen in Notlagen. Zudem seien "die großen Religionsgemeinschaften wertvolle Verbündete" für den Staat, wenn es darum gehe, die Unantastbarkeit der Menschenwürde abzusichern. In diesem Sinne setzten sie sich beispielsweise für Flüchtlinge oder Gefangene ein.

Nach Krafts Worten gehören aber immer mehr Menschen keiner Religion an. Zudem gebe es in Deutschland immer mehr Religionen. Deshalb sei nicht mehr vom Staatskirchenrecht, sondern besser von einem Religionsverfassungsrecht zu sprechen.

Appell für mehr Ökumene

Die Ministerpräsidentin äußerte sich zum Auftakt einer Tagung über das Verhältnis von Staat und Kirche. Dazu luden die fünf katholischen Bistümer und drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen Regierungsmitglieder, Landtagsabgeordnete und Ministerialbeamte in den Landtag nach Düsseldorf ein.

Landtagsvizepräsident Eckhard Uhlenberg verwies darauf, dass 70 Prozent der Menschen in NRW den beiden großen christlichen Kirchen angehören. Christen hätten nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, sich am politischen Leben zu beteiligen, so der CDU-Politiker. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bezeichnete er als geschätztes Nebeneinander, partnerschaftliches Miteinander und bisweilen "respektvolles Gegeneinander". Er appellierte an die Kirchen, sich mehr für die Ökumene zu engagieren. Viele Gläubigen beider Konfessionen gehe der Prozess zu langsam.

Kirchen fordern mehr Geld für Kitas und Denkmalschutz

Die Evangelische und die katholische Kirchen haben auf der Veranstaltung mehr Hilfen vom Land für Denkmalschutz und Kindertagesstätten gefordert. Beide Kirchen seien mit der Instandhaltung ihrer landesweit 6.000 Baudenkmäler zunehmend überfordert, sagte die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus. Hintergrund sei die komplette Streichung der Zuschüsse für Denkmäler bei gleichzeitiger Unterschutzstellung immer weiterer Kirchen.

Zuletzt hätten die Kirchen pro Jahr rund 130 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert, sagte die leitende Theologin der viertgrößten Landeskirche auf einer ökumenischen Fachtagung zum Verhältnis von Kirche und Staat. Auch der Staat müsse gegenüber der Kirche seiner Verantwortung für schützenswerte Gebäude nachkommen.

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck forderte unterdessen zugunsten der Kirchen Nachbesserungen beim Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Statt der gesetzlich festgeschriebenen zwölf Prozent liege der kirchliche Finanzierungsanteil bei den Kita-Betriebskosten inzwischen bei knapp 17 Prozent. Angesichts des von Jahr zu Jahr wachsenden Fehlbetrages müsse das Land seine Pauschalen an die tatsächliche Kostenentwicklung anpassen.

NRW-Finanzminister verteidigt Kirchenaustrittsgebühr

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat derweil die Forderung der Grünen nach Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Alle Gebührenerhebungen seien gesetzlich geregelt, sagte Walter-Borjans am Montag auf der Fachtagung zum Verhältnis von Kirche und Staat. In einem vom rheinischen Präses Manfred Rekowski moderierten Forum ging es dabei unter anderem um die Kirchensteuer.

Auch der Kirchenrechtler Stefan Korioth verteidigte auf dem Forum die Austrittsgebühr gegen Kritik. Mit einem Austritt aus der Kirche sei ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden. Daher sei die Austrittsgebühr "durchaus angemessen", sagte der Professor für Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilian-Universität München. Die Kosten seien außerdem nicht so hoch, dass sie für Austrittswillige ein Hemmnis darstellten. Ähnlich hatte auch das Bundesverfassungsgericht argumentiert, als es die Gebühr 2008 für verfassungskonform erklärte.

Die nordrhein-westfälischen Grünen hatten sich auf einem Landesparteitag am Wochenende für eine Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr ausgesprochen. Sie liegt in NRW bei 30 Euro, in anderen Bundesländern fallen dafür zwischen fünf und 60 Euro an.

Die Grünen argumentieren, der Staat müsse sich religionspolitisch neutral verhalten. Daher müssten die Kirchen dem Staat die durch den Kirchenaustritt entstehenden Kosten erstatten, so wie dies auch beim Kircheneintritt und bei der Erhebung der Kirchensteuer passiere. (epd, KNA)


Symposium im NRW-Landtag (DR)
Symposium im NRW-Landtag / ( DR )

Symposium im NRW-Landtag  (DR)
Symposium im NRW-Landtag / ( DR )
Quelle:
KNA