Härtere Strafen gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus

"Gegen ein Klima der Angst"

Mit Verschärfungen des Strafrechts soll der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus vorangebracht werden. Bundestag und Bundesrat beschlossen dazu am Freitag mehrere Gesetzesänderungen.

Plenum des Deutschen Bundestags / © Christoph Soeder (dpa)
Plenum des Deutschen Bundestags / © Christoph Soeder ( dpa )

So steht künftig die Verbreitung sogenannter Feindeslisten unter Strafe. "Damit gehen wir entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie erinnerte daran, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer solchen Liste gestanden hatte, bevor er von einem Rechtsextremisten ermordet wurde. Von Extremisten verbreitete "Feindeslisten" enthalten persönliche Daten.

Auch eine sogenannte verhetzende Beleidigung steht künftig unter Strafe. Die Gesetzesänderung soll Hass-Nachrichten umfassen, die direkt an Gruppen oder Betroffene wie Juden oder Muslime geschickt werden. Da sie nicht öffentlich geäußert werden, können sie meist nicht als Volksverhetzung geahndet werden. Für eine strafbare Beleidigung wäre ein konkreter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich.

Hamas-Fahnen künftig verboten

Ebenfalls zu einem effektiveren Vorgehen gegen Extremismus und Antisemitismus beitragen soll aus Sicht der Koalition eine weitere Änderung: Das Verbreiten von Propagandamitteln und das Verwenden von Fahnen von Organisationen, die auf der EU-Terrorsanktionsliste stehen, ist künftig strafbar. Dies soll zum Beispiel dem Zeigen von Flaggen der radikalislamischen palästinensischen Hamas auf Demonstrationen entgegenwirken.

Keine Einbürgerung für Antisemiten

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft das Staatsangehörigkeitsrecht: Künftig kann nicht mehr eingebürgert werden, wer wegen einer antisemitischen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Straftat verurteilt worden ist - und zwar unabhängig von der Höhe der Strafe. 
Derartige menschenfeindliche Straftaten seien niemals eine Bagatelle, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Geplant sei zudem, den Fragenkatalog des Einbürgerungstests mit Blick auf mögliche antisemitische Einstellungen zu überarbeiten.

Schuster lobt Entscheidung

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem wichtigen Signal der möglichen Verweigerung der Einbürgerung. Es sei zugleich unabdingbar, «sowohl in den Schulen als auch in den Orientierungskursen die deutsche Verantwortung gegenüber Israel, die NS-Vergangenheit und die Schoah sowie Antisemitismus als Themen zu vermitteln».

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), kündigte indes einen Erlass seines Hauses mit einer Bitte an die Länder an: Danach soll bei Einbürgerungen darauf hingewiesen werden, dass bei Verurteilungen wegen antisemitischer Straftaten innerhalb von zehn Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden könne.


Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

Josef Schuster / © Paul Zinken (dpa)
Josef Schuster / © Paul Zinken ( dpa )
Quelle:
KNA