Darf Schule Moscheebesuch im Unterricht anordnen?

Nun muss das Gericht klären

Darf eine staatliche Schule ihre Schüler zum Besuch einer Moschee im Rahmen des Unterrichts zwingen? Diese Frage will der Düsseldorfer Rechtsanwalt Alexander Heumann nun im Auftrag seiner Mandanten grundsätzlich klären lassen.

Darf Schule Moscheebesuch im Unterricht anordnen? / © Julian Stratenschulte (dpa)
Darf Schule Moscheebesuch im Unterricht anordnen? / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Er vertritt Eltern eines 13-Jährigen in Rendsburg, die ihren Sohn nicht an einem schulischen Moscheebesuch teilnehmen ließen. "Wir würden bis zum Bundesverfassungsgericht gehen", bestätigte Heumann dem epd. Der Besuch einer Moschee sei aus seiner Sicht kein Unterricht. Er strebe jetzt ein Grundsatzurteil an.

Bußgeldbescheid ergangen

Für ihre Weigerung kassierten die Eltern einen Bußgeldbescheid von 300 Euro, den sie aber nicht akzeptieren. Das Landgericht Itzehoe startete jetzt ein Verfahren gegen sie. Der Prozess soll klären, ob die Eltern rechtmäßig handelten oder das Bußgeld zahlen müssen.

Anlass des Streits war eine Exkursion im Erdkundeunterricht einer siebten Klasse des Rendsburger Kronwerk-Gymnasiums zur örtlichen "Centrum-Moschee". Sie wurde 2008 eröffnet, wird von der Islamischen Gemeinde Rendsburg betrieben und ist Mitglied im Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland.

"Erziehungshoheit" der Eltern gefährdet

Nach Ansicht von Heumann ist in dem Fall die "Erziehungshoheit" der Eltern gefährdet, die konfessionslos seien. In einer Verteidigungsschrift schrieb der Fachanwalt für Familienrecht, dass für die Eltern auch "die Sorge um die Sicherheit für Leib und Leben ihres Kindes" eine Rolle spiele. "Warum sollten Eltern ihr Kind zu Menschen schicken, die uns als sogenannte Ungläubige verachten?" habe der Vater in einem Brief an die Schulleitung geschrieben.

Die Schule hatte das Fernbleiben des Schülers von der Exkursion als Ordnungswidrigkeit gewertet. Es handelt sich laut Bußgeldbescheid um eine "rein informative Schulveranstaltung". Das sieht Heumann anders. Er verwies darauf, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht inhaltlich mit dem Islam beschäftigt habe.


Quelle:
epd