Spionage-Vorwürfe gegen Ditib weiten sich aus

Religionslehrer im Fokus?

Die Spionage-Vorwürfe gegen den türkisch-islamischen Dachverband Ditib weiten sich aus. Fünf Lehrer an staatlichen Schulen, die auch islamischen Religionsunterricht geben, sollen auf Spionage-Listen auftauchen.

Islamunterricht / © Marius Becker (dpa)
Islamunterricht / © Marius Becker ( dpa )

Offenbar seien sie von Ditib-Predigern bespitzelt worden. Das bestätigte das NRW-Innenministerium auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger".

Ditib spricht von "Panne"

Diese Listen seien der Öffentlichkeit bisher nicht oder nur in Teilen bekannt, so die Zeitung weiter. Insgesamt stünden darauf 28 Personen und elf Institutionen. Die Listen sollen im Auftrag der türkischen Religionsbehörde Diyanet von Ditib-Predigern im Bereich der Generalkonsulate Köln, Düsseldorf und München erstellt und nach Ankara übermittelt worden sein.

Das Schulministerium habe den fünf Lehrern die Namen der Spione nicht genannt, so dass die Opfer gezwungen seien, Strafanzeigen gegen Unbekannt zu stellen. Ditib bleibe bei der Darstellung, die Spionage-Affäre sei lediglich eine "Panne". Die deutschen Generalkonsulate und Religionsattaches hätten die E-Mail gar nicht erhalten dürfen, in der die Religionsbehörde dazu auffordert, Berichte über mögliche Anhänger der Gülen-Bewegung zu verfassen. Die Organisation des im US-amerikanischen Exil lebenden Predigers Fethullah Gülen wird von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan für den gescheiterten Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016 verantwortlich gemacht.

Bundesanwaltschaft ermittelt

Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen, wegen des Verdachts auf "geheimdienstliche Agententätigkeit". Bei einer Fragestunde im Bundestag hatte Innenstaatssekretär Ole Schröder (CDU) letzte Woche erklärt, die Bundesländer müssten prüfen, ob Ditib die Voraussetzung für eine Religionsgemeinschaft erfülle. Die Bundesregierung werde das Verfahren beobachten und ihre Schlussfolgerungen daraus ziehen. So müsse möglicherweise auch untersucht werden, ob der Sonderstatus, den Imame genössen, gerechtfertigt sei.


Quelle:
KNA