Frankreich: Oberstes Verwaltungsgericht kippt Burkini-Verbot

Verhüllt zum Strand

Der französische Staatsrat hat am Freitag das Burkini-Verbot in der Gemeinde Villeneuve-Loubet aufgehoben und damit einen Präzedenzfall für dreißig weitere französische Städte geschaffen. Menschenrechtler reagieren erfreut.

Burkini-Trägerin / © Stephanie Pilick (dpa)
Burkini-Trägerin / © Stephanie Pilick ( dpa )

Das oberste französische Verwaltungsgericht kippte ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Nizza, das am 22. August Burkini-Verbot an den Stränden im südfranzösischen Villeneuve-Loubet für rechtmäßig erklärt hatte. Die Menschenrechtsliga und das Komitee gegen Islamophobie hatten daraufhin den Staatsrat angerufen. Für Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht ist durch die muslimische Badekleidung jedoch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben. Das Verbot schränke vielmehr die Grundrechte der persönlichen Freiheit und der Bewegungsfreiheit ein, befanden die Richter.

Der Burkini - eine Zusammenziehung von Burka und Bikini - ist ein den ganzen Körper bedeckender Badeanzug für muslimische Frauen, der nur Gesicht, Hände und Füße sichtbar lässt. Das Baden am Strand der betroffenen Gemeinden war im Wortlaut Personen verboten, die keine "korrekte Kleidung tragen, die den guten Sitten und dem Prinzip der Laizität entspricht und Hygiene- und Sicherheitsregeln im öffentlichen Meer respektiert".

In Nizza erhielten zahlreiche Frauen, die einen solchen Schleier trugen, einen Strafzettel. Die Entscheidung betrifft auch die anderen fast dreißig Gemeinden, die seit Ende Juli das Verbot eingeführt hatten.

Menschenrechtsorganisationen begrüßen Urteil

Der Präsident der französischen Organisation "Liga der Menschenrechte", Michel Tubiana, lobt die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts. "Das Gericht hat alle die gestoppt, die Muslime in Frankreich diskriminieren wollten", sagte Tubiana der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag in Paris. Die Richter hätten klar gemacht, dass ein Verbot des Burkinis eine Gefährdung der Grundrechte wie der Gewissensfreiheit und der persönlichen Freiheit darstelle, so Tubiana. Zudem habe das Urteil gezeigt, dass die Trennung von Staat und Kirche nur staatliche Behörden betreffe und nicht den öffentlichen Raum, so Tubiana.

Das Komitee gegen Islamophobie begrüßte, dass nun jeder im Kleidungsstück seiner Wahl zum Strand gehen kann. Aus Sicht des CCIF hat das Urteil eine starke symbolische Wirkung. Es könne die Welle der politischen Aussagen, die freiheitsbedrohend und stigmatisierend seien, stoppen. Außerdem werde das Recht der Frauen, frei zu entscheiden, wie sie mit ihrem Körper umgehen wollten, gestärkt.

Das Urteil sei eine Niederlage für jene Bürgermeister, die in den vergangenen Wochen ein Burkini-Verbot eingeführt hätten, weil sie die Befindlichkeiten einiger Badegäste über den nationalen Zusammenhalt gestellt hätten. 


Quelle:
epd , KNA