Durchsuchungen in fünf Gemeinden im Hunsrück

Weil sie Asyl gewährten

Ermittler der Staatsanwaltschaft klingelten am Donnerstagmorgen mit Durchsuchungsbeschlüssen in den Händen bei mehreren evangelischen Pfarrern im Hunsrück. Die rheinische Landeskirche spricht von einer unangemessenen Aktion.

Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken (dpa)
Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken ( dpa )

Im Konflikt um eine Serie mittlerweile beendeter Kirchenasyl-Fälle im Rhein-Hunsrück-Kreis haben Ermittler am Donnerstagmorgen fünf Kirchengemeinden durchsucht. Die Evangelische Kirche im Rheinland kündigte eine offizielle Beschwerde gegen die Durchsuchungsaktion an, da auch sensible Seelsorge-Daten beschlagnahmt worden seien.

"Wir sind der Meinung, dass es sich um eine unverhältnismäßige Maßnahme handelt", sagte ein Sprecher der rheinischen Kirche dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Düsseldorf. Die Ermittler hätten neben Akten auch Rechner beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach widersprach dem.

Beihilfe zum illegalen Aufenthalt?

Es seien lediglich relevante Daten von den Computern gezogen sowie in einem Fall mit Einverständnis des Besitzers ein Mobiltelefon mitgenommen worden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt dem epd. Bei der Hausdurchsuchung standen sowohl Gemeindebüros als auch private Arbeitszimmer der Pfarrer im Fokus.

Hintergrund der Aktion ist ein vor knapp fünf Monaten eröffnetes Ermittlungsverfahren gegen zwei Pfarrerinnen und drei Pfarrer aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, deren Gemeinden insgesamt neun sudanesische Flüchtlinge ins Kirchenasyl aufgenommen hatten.

Anlass für die Ermittlungen waren Strafanzeigen des örtlichen Landrats, Marlon Bröhr (CDU), wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Dessen Kreisverwaltung war zuvor mit dem Versuch gescheitert, eines der Kirchenasyle polizeilich räumen zu lassen und einen der Sudanesen nach Italien abzuschieben. Der Streit um die Kirchenasyl-Fälle im Hunsrück hatte auch die rheinland-pfälzische Landespolitik beschäftigt.

Unterlagen nie erhalten 

Die Staatsanwaltschaft habe die Beschuldigten bereits im September um Vorlage bestimmter Dokumente gebeten, sagte Oberstaatsanwalt Brandt. Sie hätten die Unterlagen jedoch nie erhalten. Die Staatsanwaltschaft habe schließlich einen Durchsuchungsbeschluss beantragen müssen, um in dem Verfahren weiterzukommen.

Es sei vereinbart worden, dass die Dokumente in Anwesenheit der Pfarrer gesichert werden. So sollte verhindert werden, dass die Ermittler Einblicke ins Seelsorgegeheimnis erhalten. Das bestätigte teilweise auch die Frankfurter Anwältin von vier der fünf Pfarrer.

Es habe aber objektive Gründe dafür gegeben, dass die angeforderte Stellungnahme nicht so schnell wie erhofft abgegeben werden konnte, sagte sie. Verteidigung und Strafermittler hätten bei dem Verfahren vereinbart, zu kooperieren. Daher sei die Hausdurchsuchung ebenso wenig verhältnismäßig wie das gesamte Ermittlungsverfahren. Ein Kirchenasyl stellt nach Überzeugung der Pfarrer keine Straftat dar, da Behörden jederzeit die Möglichkeit hätten, das Kirchenasyl durch einen Polizeieinsatz zu beenden.

 

Polizeiabsperrband / © Marc Tirl (dpa)
Polizeiabsperrband / © Marc Tirl ( dpa )
Quelle:
epd
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