Zahlen zur Diskussion ums Asylrecht

Nur wenige haben Bleiberecht erschlichen

Haben zu viele Flüchtlinge zu Unrecht Schutz in Deutschland erhalten? Das Bundesinnenministerium sagt "Nein" – und legt Zahlen vor. Demnach scheinen die Vorwürfe an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unberechtigt gewesen zu sein. 

Abschiebung abgelehnter Asylbewerber / © Boris Roessler (dpa)
Abschiebung abgelehnter Asylbewerber / © Boris Roessler ( dpa )

In den allermeisten Fällen wird Flüchtlingen in Deutschland aktuellen Prüfzahlen zufolge zu Recht Schutz gewährt. Von rund 43.300 im ersten Halbjahr 2018 entschiedenen Prüfverfahren endeten nur 307 damit, dass der Schutzstatus wieder entzogen wurde.

Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. In 99,3 Prozent wurde die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) danach bestätigt. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) darüber berichtet.

Das Problem liegt woanders

Die Zahlen zeigten, dass nicht fehlerhafte Anerkennungen, sondern Ablehnungen das Problem seien, sagte Jelpke. Viele negative Bescheide würden von Gerichten kassiert, kritisierte sie. Auch werde immer wieder von "politisch interessierter Seite" der Eindruck erweckt, es gebe erhebliche Sicherheitsmängel im Bamf, Asylsuchende würden zahlreich über ihre Identität täuschen oder zu Unrecht anerkannt.

"Nichts davon ist wahr", sagte die Abgeordnete. Dass so viele Prüfverfahren in der Behörde durchgeführt werden, hängt mit den Affären um die Bremer Bamf-Außenstelle und der Anerkennung des Bundeswehrsoldaten Franco A. als syrischer Flüchtling zusammen.

Wegen des Falls des Soldaten wurden etwa 100.000 Verfahren eingeleitet, rund 85.850 laufen noch. Bei den bis Ende Juli entschiedenen rund 11.190 Verfahren wurde in 1,2 Prozent der Fälle der Schutzstatus wieder entzogen. Gründe dafür nennt das Innenministerium nicht, weil dies statistisch nicht erfasst werde.


Quelle:
KNA