Rund 85.000 Familienangehörige sind in 2017 über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen. Das geht aus Daten des Ausländerzentralregisters mit Stand Ende November 2017 hervor, die das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion veröffentlicht hat.
Von den bis Ende November 2017 eingereisten Familienangehörigen waren 36.100 Minderjährige. Rund 54.000 waren Frauen oder Mädchen.
Aus der Statistik geht nicht hervor, wie viele Angehörige zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen oder anderen hier lebenden Ausländern einreisten.
Im Jahr 2016 kamen 114.500 Menschen im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland, 2015 rund 90.000. Der Zahl der Eingereisten steht aber eine höhere Zahl bewilligter Visa gegenüber. Den Angaben zufolge beantragten von Januar bis Ende September 2017 fast 104.000 Menschen ein Visum für den Nachzug zu Angehörigen in Deutschland. 2016 gab es rund 115.000 Anträge und in der Folge fast ebenso viele Einreisen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es in der vergangenen Woche, dass 2017 allein bis Ende September 89.000 Visa für den Familiennachzug nach Deutschland bewilligt wurden.
Der Familiennachzug ist derzeit für die Gruppe der sogenannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Betroffen sind vor allem Syrer, die seit März 2016 ihre engsten Angehörigen auch nach der Anerkennung in Deutschland nicht nachholen dürfen.
Bewilligt werden kann der Familiennachzug derzeit in Härtefällen, insbesondere, wenn Kinder davon betroffen sind. Auf diesem Weg wurde bis Ende Dezember in 96 Fällen ein Visum erteilt, hieß es aus dem Auswärtigen Amt.
(Quelle: epd/04.01.2018)
04.01.2018
Es geht um den Kern der Familie: Um Mama, Papa und die Kinder, die durch Flucht vielleicht über Jahre getrennt leben müssen. Sollte die Politik daran nichts ändern. Die katholische Kirche ist klar für Familiennachzug.
Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat die Haltung der katholischen Kirche für einen Familiennachzug bei Flüchtlingen, die nur eine vorübergehenden Schutzstatus haben, verteidigt. "Wenn Christen den hohen Stellenwert der Familie betonen, dann darf dies keine Schönwetterveranstaltung sein", schreibt Heße in seiner Funktion als Flüchtlingsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz in einem Beitrag für die Zeitung "Die Tagespost". Nicht in erster Linie dort, wo die Verhältnisse idyllisch seien, sondern wo Menschen Unrecht und Leid erführen, brauche es Anstrengungen zu ihrem Schutz. Dies betreffe besonders Bürgerkriegsflüchtlinge.
Das Wohl der Familie steht in der kirchlichen Lehre
Heße beruft sich auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). So heißt es in "Gaudium et spes": "Das Wohl der Person (...) ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden". Der Mensch sei auf Gemeinschaft ausgerichtet und Familie sei gemäß der kirchlichen Lehre die grundlegende Form dafür. Um die Würde des Individuums zu schützen, müsse der Staat die Einheit der Familie achten und fördern.
Die Argumente, Bürgerkriegsflüchtlinge würden nur vorübergehend bleiben, und die Kommunen dürften nicht überfordert werden, ließen sich widerlegen, so der Erzbischof. Denn Syrer, die 2016 oder früher in Deutschland Zuflucht gesucht hätten, könnten in näherer Zukunft nicht in ihre Heimat zurückkehren. Da sie die Familieneinheit auch nicht in einem anderen Land herstellen könnten, wären sie über mehrere Jahren weiter von ihren engsten Angehörigen getrennt, wenn die 2016 beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs bliebe.
Nachzug wichtig für die Integration
Seriösen Berechnungen zufolge müssten Kommunen nicht erneut eine riesige Anzahl von Menschen unterbringen, wenn die Entscheidung anders ausfiele, so Heße. Es komme auf zwei bis drei syrische Bürgerkriegsflüchtlinge durchschnittlich nur ein nachziehendes Familienmitglied. Der Nachzug könne zudem ein wichtiger Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration sein.
Heße erinnerte daran, dass es nicht um den Nachzug von Tanten und Cousins gehe, sondern um die Zusammenführung der Kernfamilie: "die Ehegattin, der Ehegatte und die minderjährigen Kinder". Aus seiner Begegnung mit Geflüchteten und Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagierten, wisse er, bei einer weiteren Aussetzung des Familiennachzugs würde dies viele Betroffene in tiefe Verzweiflung stürzen.
Rund 85.000 Familienangehörige sind in 2017 über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen. Das geht aus Daten des Ausländerzentralregisters mit Stand Ende November 2017 hervor, die das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion veröffentlicht hat.
Von den bis Ende November 2017 eingereisten Familienangehörigen waren 36.100 Minderjährige. Rund 54.000 waren Frauen oder Mädchen.
Aus der Statistik geht nicht hervor, wie viele Angehörige zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen oder anderen hier lebenden Ausländern einreisten.
Im Jahr 2016 kamen 114.500 Menschen im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland, 2015 rund 90.000. Der Zahl der Eingereisten steht aber eine höhere Zahl bewilligter Visa gegenüber. Den Angaben zufolge beantragten von Januar bis Ende September 2017 fast 104.000 Menschen ein Visum für den Nachzug zu Angehörigen in Deutschland. 2016 gab es rund 115.000 Anträge und in der Folge fast ebenso viele Einreisen. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es in der vergangenen Woche, dass 2017 allein bis Ende September 89.000 Visa für den Familiennachzug nach Deutschland bewilligt wurden.
Der Familiennachzug ist derzeit für die Gruppe der sogenannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Betroffen sind vor allem Syrer, die seit März 2016 ihre engsten Angehörigen auch nach der Anerkennung in Deutschland nicht nachholen dürfen.
Bewilligt werden kann der Familiennachzug derzeit in Härtefällen, insbesondere, wenn Kinder davon betroffen sind. Auf diesem Weg wurde bis Ende Dezember in 96 Fällen ein Visum erteilt, hieß es aus dem Auswärtigen Amt.
(Quelle: epd/04.01.2018)