Patientenschützer kritisiert Kirchen in Sachen Sterbehilfe

Das Tun des Suizidhelfers in den Fokus nehmen

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat in der Sterbehilfe-Debatte die Kirchen kritisiert. "In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geht es nicht allein um Sterbende", teilte Brysch mit. 

Sterbehilfe / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Sterbehilfe / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Doch die Kirchen blendeten das aus der Diskussion aus, sagte er am Samstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) . Der Anspruch auf organisierte Selbsttötung habe nichts mit Leidenskriterien oder Alter zu tun. "Hospizarbeit und Palliativmedizin sind daher keineswegs die einzige Antwort auf die Sterbehilfedebatte."

Brysch betonte: "Die Assistenz beim Suizid war und ist nicht strafbar. In der Diskussion geht es deshalb allein um eine organisierte Förderung zur Selbsttötung." Also müsse das Tun des Suizidhelfers in den Fokus genommen werden. "An seine Sachkunde sind höchste Ansprüche zu stellen", mahnte Brysch. "Schließlich muss er garantieren, dass der Suizidwillige seinen Entschluss nach deutlicher Abwägung des Für und Wider gefasst hat - und das unter Anspannung seiner geistigen Kräfte."

Auch müsse der Suizidhelfer dafür sorgen, dass es keinen Druck von Dritten gebe. Im Zweifelsfall müsse der Suizidhelfer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein organisiertes Angebot der Suizidassistenz dürfe nicht gegen eine Gebühr erfolgen, so Brysch weiter.

Kirchen eröffneten "Woche für das Leben"

Die beiden großen Kirchen haben am Samstag mit einem ökumenischen Gottesdienst im Augsburger Dom ihre bundesweite "Woche für das Leben" eröffnet. Sie widmet sich bis 24. April der Sterbebegleitung sowie der Hospiz- und Palliativversorgung.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, forderte zum Auftakt eine Stärkung der Palliativversorgung: «Die Pflegeversicherung muss so ausgestattet werden, dass genügend Personal zur Verfügung steht, und dass auch die Zeit, um Menschen zu begleiten, mit eingerechnet werden kann in das Zeitbudget.» Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, betonte: Sein Leben selbst zu beenden, entspreche nicht dem christlichen Menschenbild.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben.


Eugen Brysch (dpa)
Eugen Brysch / ( dpa )
Quelle:
KNA