Katholikenkomitee: Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung

"Vertrauen darf nicht erneut verloren gehen"

Vor der Abstimmung im Bundestag spricht sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken für eine erweiterte Zustimmungslösung bei der Organspende aus. Nur so sei eine Organspende freiwillig, betonte ZdK-Präsident Sternberg.

Die Rückseite eines ausgefüllten Organspendeausweises / © Marie Reichenbach (dpa)
Die Rückseite eines ausgefüllten Organspendeausweises / © Marie Reichenbach ( dpa )

"Es muss weiterhin der Grundsatz gelten, dass die Organentnahme an die ausdrückliche Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen gebunden bleibt", erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Dienstag in Bonn: "Eine Widerspruchslösung, bei der auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, ist mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar."

Sternberg verwies darauf, dass im Prozess des Sterbens der Patientenwille umzusetzen sei: "Eine fremdnützige intensivmedizinische Weiterbehandlung, die dem sterbenden Patienten nicht mehr helfen kann, aber für die Organentnahme nach Eintreten des Hirntods erforderlich ist, darf es ohne Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen nicht geben."

Vertrauen als grundlegende Voraussetzung

Bei der Widerspruchslösung drohe hingegen, dass das Wohl der auf ein Spenderorgan angewiesenen Patienten über das Wohl des sterbenden Patienten gestellt werde, so der ZdK-Präsident weiter: "Alle wollen erreichen, dass mehr Leben durch Organspenden gerettet werden können. Darum darf nicht erneut Vertrauen in das System der Organtransplantation verloren gehen." Denn Vertrauen sei die grundlegende Voraussetzung für die moralisch sehr anerkennenswerte Entscheidung für eine spätere Organspende.

Anstelle der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Widerspruchslösung empfiehlt Sternberg die Annahme des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, der von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Annalena Baerbock, Hermann Gröhe und Ulla Schmidt eingebracht wurde. Die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen könnten so mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden.

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über die Reform der Organspende. Dabei zeichnet sich ein knappes Rennen ab. Befürworter der geltenden Zustimmungslösung und Anhänger der Widerspruchslösung unter den Abgeordneten halten sich bislang offenbar die Waage.


Thomas Sternberg / © Markus Nowak (KNA)
Thomas Sternberg / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
KNA