Erstes Gerichtsverfahren gegen Sterbehilfearzt in Niederlanden

Wunsch der Patientin nicht klar

Laut Medienberichten soll er aktive Sterbehilfe geleistet haben. Die Patientin hatte aber unterschiedliche Angaben zum Sterbewunsch gemacht. Nun steht der niederländische Arzt vor Gericht.

Tablette auf Totenkopfsymbol / © Jörg Loeffke (KNA)
Tablette auf Totenkopfsymbol / © Jörg Loeffke ( KNA )

In den Niederlanden muss sich erstmals ein Arzt wegen einem Sterbehilfefall vor Gericht verantworten. Obwohl eine 74-jährige Demenzpatientin unterschiedliche Angaben zu ihrem Sterbewunsch machte, leistete ein Arzt ihr im April 2016 aktive Sterbehilfe, berichten niederländische Medien am Montag.

Als die Patientin die Diagnose Demenz erhielt, erklärte sie schriftlich, aktive Sterbehilfe zu wünschen, wenn sie in ein Pflegeheim müsse. Später fügte sie hinzu: "und wenn ich selbst die Zeit dafür als reif betrachte". Im Pflegeheim sagte die Patientin dann regelmäßig, dass sie sterben wolle, allerdings auch, dass sie nicht sterben wolle. Der Arzt leistete dann aktive Sterbehilfe.

Ein Gespräch wäre notwendig gewesen

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen seit 2002 legal. Das Gesetz bietet aber keine Klarheit darüber, wie Ärzte mit dem Sterbehilfewunsch von Demenzpatienten umgehen sollen. Die Staatsanwaltschaft fordert, dass der Arzt im vorliegenden Fall "expliziter" das Gespräch mit der Demenzpatientin hätte suchen sollen.

Jaap Sijmons, Professor für Gesundheitsrecht der Universität Utrecht, nannte das Urteil wichtig für den künftigen Umgang mit aktiver Sterbehilfe bei Demenzpatienten. "Wir werden älter, und mehr Menschen erkranken an Demenz", sagte er.

2018 nahmen in den Niederlanden zwei Menschen mit starker Demenz sowie 144 in einem frühen Stadium der Demenz aktive Sterbehilfe in Anspruch. Insgesamt erhielten 2018 mehr als 4.000 Krebspatienten aktive Sterbehilfe. Für den Prozess sind zunächst dieser Montag und Mittwoch angesetzt.

Dass in einigen Ländern Sterbehilfe legal ist, wird immer wieder kritisiert - gerade auch von der katholischen Kirche. Sie lehnt sowohl die aktive Sterbehilfe ab, wo einem Todkranken ein tödliches Medikament verabreicht wird, als auch die – in Deutschland erlaubte – Beihilfe zum Suizid.

 


Quelle:
KNA