Vatikan kritisiert Beendigung künstliche Beatmung in Italien

Ethische Bedenken

In Italien ist erstmals bei einer schwerkranken Frau auf eigenen Wunsch die künstliche Beatmung eingestellt worden. Erst jüngst war dies durch eine Neuregelung der Patientenverfügung möglich geworden. Der Vatikan übt Kritik am Gesetz.

Symbolbild künstliche Beatmung / © Werner Krüper (epd)
Symbolbild künstliche Beatmung / © Werner Krüper ( epd )

Die an Sklerose erkrankte Frau hatte die Einstellung der künstlichen Beatmung auf Basis der seit dem 1. Februar geltenden neuen Patientenverfügung erbeten. Sie starb am Samstagmorgen im sardinischen Nuoro, wie italienische Medien am Dienstag berichteten.

Der Vatikan und die Kirche in Italien hatten die Regelung kritisiert, da sie Ärzten und Mitarbeitern katholischer Einrichtungen keine Widerspruchsmöglichkeit aus Gewissensgründen einräume.

Kritik an Patientenverfügung

Laut der italienischen Tageszeitung "Avvenire" wurde die Frau, die seit fünf Jahren an einer nicht heilbaren Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) erkrankt war, am Sonntag kirchlich beerdigt. Der für die Krankenseelsorge im Bistum Nuoro zuständige Geistliche, Antonio Sedda, kritisierte die Patientenverfügung: "Wenn im ethischen Bereich Prinzipien angetastet werden, stürzt alles ein." Es bestehe das Risiko, so die Tür zur aktiven Sterbehilfe zu öffnen, sagte er.

Der Bischof von Nuoro, Mose Marcia, sagte, bevor er den Fall kommentiere, wolle er die Hintergründe besser verstehen.

Franziskus: Aktive Sterbehilfe unerlaubt

Papst Franziskus hatte sich im November anlässlich einer Tagung zum Thema "Lebensende" geäußert. Todkranke Menschen müssten nicht "um jeden Preis" medizinisch behandelt werden, legte er die Position der Kirche dar. Es sei moralisch vertretbar, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden.

Er betonte explizit, es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern könne. Dies sei deutlich von der aktiven Sterbehilfe zu unterscheiden, die "nach wie vor unerlaubt ist, da sie das Leben beendet und zum Tod führt", stellte der Papst klar.

Neue Gesetzeslage

In Italien trat zum Monatsbeginn erstmals ein Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Bürger können nun für Ärzte und Krankenhäuser bindend festlegen, wie sie in schweren Krankheitsfällen behandelt werden wollen. Dies schließt auch die Ablehnung einzelner Therapiemaßnahmen sowie künstlicher Ernährung ein.

Umstritten war besonders der Punkt, der künstliche Ernährung als Therapie deklariert. Die katholische Kirche ist gegen eine "Therapie um jeden Preis", zählt jedoch künstliche Ernährung nicht dazu.

 

Quelle:
KNA