Hilfswerke: Istanbul-Konvention muss umfassend umgesetzt werden

Ein Menschenrecht

Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen haben gefordert, die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umfassend umzusetzen. Die Konvention tritt am Donnerstag in Deutschland in Kraft.

Gewaltopfer in Deutschland / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Gewaltopfer in Deutschland / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Der Schutz vor Gewalt sei ein Menschenrecht, erklärte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, am Mittwoch in Berlin. Darauf habe jede Frau einen Anspruch, "unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen".

Fakt sei jedoch, dass in Deutschland nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stünden, so Loheide weiter. Darüber hinaus hätten nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang dazu. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen sei es etwa sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei seien. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen hätten durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.

Forderung nach mehr Prävention gegen Gewalt gegen Frauen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigungen seien in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. Sie öffentlich zu thematisieren - wie derzeit in der Me-Too-Debatte - sei wichtig, um ein Bewusstsein für das Ausmaß und die Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen.

Politik und Gesellschaft stünden in der Verantwortung, eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. Das Institut plädierte dafür, auf Bundes- und Länderebene durch Aktionspläne eine wirksame und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln.

Barley: Weitere Schritte müssen folgen

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) erklärte, die Istanbul-Konvention könne Frauen helfen, ihr Schweigen zu brechen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Nach ihrem Inkrafttreten müssten weitere Schritte folgen. "Auch eine künftige Regierung muss den Schutz von Frauen vor Gewalt weiter verbessern", so Barley.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt und trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert.


Quelle:
KNA