Schweizer Privatsender werben für Sterbehilfe

Exit-Werbung

In der Schweiz werden demnächst Werbeclips für Sterbehilfe über die TV-Bildschirme laufen. Das öffentlich-rechliche Schweizer Fernsehen hatte sich zwar geweigert, nun hat das Privatfernsehen zugesagt.

Fernsehen: Für viele Menschen mit Behinderung immer noch ein Problem / © Britta Pedersen (dpa)
Fernsehen: Für viele Menschen mit Behinderung immer noch ein Problem / © Britta Pedersen ( dpa )

Das Schweizer Privatfernsehen strahlt bis 25. November fünf Werbeclips für Sterbehilfe aus. Das teilte die Sterbehilfeorganisation "Exit" am Mittwoch auf Anfrage des Portals kath.ch mit. Zu den Sendern gehören demnach Tele Zürich, Tele Bern, Tele Basel und das Ostschweizer Fernsehen.

Unter den rund 76.000 Todesfällen in der Schweiz 2016 macht "assistierter Suizid" nur gut ein Prozent aus. Um diese Quote zu erhöhen, produzierte sie kurze Clips mit prominenten Schweizern. Das öffentlich-rechliche Schweizer Fernsehen (SRF) hatte sich geweigert, die Clips auszustrahlen. Es erklärte, Sterbehilfe sei nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten. Die Werbespots könnten einen "nicht unerheblichen Teil des Publikums" in seinen Gefühlen verletzen.

965 Fälle von "assistiertem Suizid"

Das Schweizer Statistikamt BFS (Dienstag) führt für 2016 insgesamt 965 Fälle von "assistiertem Suizid" auf. Im Vergleich zu 2008 bedeutet das fast eine Vervierfachung. Berücksichtigt sind ausschließlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Verhältnis zwischen Frauen und Männern, die Dienste der Organisationen "Exit", "Dignitas" oder "Eternal Spirit" zur Sterbebegleitung in Anspruch nahmen, liege bei etwa 60:40.

Das Bundesamt nannte keine Zahlen zum sogenannten Sterbetourismus, also zu Personen, die aus dem Ausland anreisen, um Sterbehilfeorganisationen zu konsultieren. Aus dem Bundesamt verlautete, dass 95 Prozent "assistierter Suizide" bei Ausländern auf das Konto von "Dignitas" gingen.

Aus anderen Ländern angereist

Für 2016 verzeichnete Dignitas 201 Fälle; davon werden 6 als "Schweiz" ausgewiesen. Die übrigen 195 betreffen Personen, die aus Ländern aller fünf Kontinenten anreisten. Deutschland führt die Liste mit 73 Personen an, gefolgt von Großbritannien (47), Frankreich (30) und den USA (9).

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert.

Sterbehilfeorganisationen bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. In Deutschland untersagte der Bundestag 2015 jede Form organisierter Suizidbeihilfe etwa durch Sterbehilfevereine. Das Gesetz wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten; ein Urteil wird für 2018 erwartet.

 

Quelle:
KNA