Schon ein Dutzend Verfassungsbeschwerden zur Suizidbeihilfe

Zwischen Ethik und Recht

Vor rund einem Jahr hat der Bundestag das Gesetz zur Suizidbeihilfe verabschiedet. Mittlerweile liegen bereits ein Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung vor - viele halten das Gesetz zu restriktiv, einige auch zu liberal.

Debatte um Suizidbeihilfe / © Matthias Hiekel (dpa)
Debatte um Suizidbeihilfe / © Matthias Hiekel ( dpa )

Nachdem bislang Sterbehilfevereine, Palliativmediziner und tödlich Erkrankte das Gesetz als zu restriktiv ablehnten, reichte jetzt ein Arbeitsbündnis "Kein assistierter Suizid in Deutschland!" eine Verfassungsbeschwerde ein, weil es den vor rund einem Jahr vom Bundestag beschlossenen Paragraphen 217 des Strafgesetzbuchs als zu liberal empfindet. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Montag in Karlsruhe.

Das heftig umstrittene Gesetz stellt die geschäftsmäßige - also organisierte - Förderung der Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Angebote der Suizidbeihilfe wie das vom Verein "Sterbehilfe Deutschland" von Roger Kusch sind damit untersagt. Nach dem Gesetz bleiben nahestehende Personen eines Todkranken allerdings von der Strafandrohung ausgenommen.

"Staat hat Schutzpflicht"

Dem Arbeitsbündnis gegen den assistierten Suizid gehören nach eigener Darstellung Ärzte, Juristen, Pädagogen, Philosophen, Ökonomen und Pfleger ang, darunter auch der Philosoph und Mediziner Klaus Dörner. Sie kritisieren, dass durch das Gesetz die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids und der Suizidbeihilfe und damit auch die Zahl der Suizidtoten ansteigen dürften. Der Arzt sei aber Beschützer des Lebens und "dürfe nicht zur Gefahr für das Leben seiner Patienten werden".

Das Bündnis sieht in dem Gesetz eine "Abkehr von dem seit 2.400 Jahren respektierten ärztlichen Ethos in der Hippokratischen Tradition, den kranken Menschen zu heilen oder, wo dies nicht möglich ist, sein Leiden zu lindern". Der Wille Sterbewilliger sei "nicht im positiven Sinne des Wortes frei", Betroffene müssten vielmehr sowohl vor einer Kurzschlusshandlung als auch vor Handlungen Dritter geschützt werden. Dabei habe der Staat eine Schutzpflicht.

Richter stehen vor schwieriger Entscheidung

Das Verfahren steht in Karlsruhe am Anfang. Das hängt vor allem damit zusammen, dass nach dem Ausscheiden des Richters Herbert Landau und veränderten Zuständigkeiten im Zweiten Senat nun die Juristin Sibylle Kessal-Wulf als Berichterstatterin zuständig ist. Noch zu Landaus Amtszeit hatte das Gericht im Januar einen Eilantrag des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" abgelehnt.

Die Richter begründeten das damit, dass Menschen zum Suizid verleitet werden könnten. Sie wollten der Gefahr entgegentreten, dass der "fatale Anschein einer Normalität und schlimmstenfalls sogar der sozialen Gebotenheit der Selbsttötung entstehen" könne.

Sicher ist, dass es sich die Richter mit der Entscheidung nicht einfach machen werden. Dazu zwingen Vielzahl und Verschiedenartigkeit der Fälle. Um die ethischen und rechtlichen Positionen in den Blick nehmen zu können, bat der Senat eine Reihe von Institutionen um ihre Einschätzungen, darunter die Kirchen. Auch eine mündliche Verhandlung, bei Verfassungsbeschwerden außergewöhnlich, ist derzeit nicht auszuschließen.


Quelle:
KNA