Caritas begrüßt Hospizgesetz

"Ein gut begleitetes Sterben ermöglichen"

Einen Tag vor der Abstimmung zur Sterbehilfe hat der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Es soll die Versorgung von Menschen am Lebensende verbessern. Das Gesetz ist ein richtiger Schritt, betont die Caritas-Referentin Dr. Elisabeth Fix im domradio.de-Interview.

Musiktherapie im Hospiz / © Harald Oppitz (KNA)
Musiktherapie im Hospiz / © Harald Oppitz ( KNA )

domradio.de:  Welche konkreten Änderungen gehen denn mit dem neuen Gesetz einher?

Dr. Elisabeth Fix (Caritas-Referentin für Alten und Gesundheitspolitik): Heute ist ein guter Tag für die Menschen in Deutschland. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz hat die Bundesregierung wirklich sehr positive Ansätze entwickelt, um die Versorgung von Menschen am Lebensende zu verbessern. Ich möchte hier nur einige Punkte anführen. Sehr wichtig ist die Verbesserung der hospizlichen Begleitung, denn die stationären Hospize erhalten mehr Geld. Die ambulanten Hospizdienste werden ebenfalls auf eine bessere finanzielle Basis gestellt. Hier hat sich noch etwas in der letzten Minute getan, um auch den Zuschuss für die Sachkosten zu erhöhen. Dieser Beschluss ist sehr wichtig, damit auch gerade im ländlichen Bereich neue ambulante Hospizdienste ans Netz gehen können.

Dann ist es von großer Bedeutung, dass sich auch im Bereich der Krankenhäuser noch ein wichtiger Schritt getan hat, indem jetzt auch auf Normalstationen multiprofessionelle Teams tätig werden können und wir nicht nur eine gute Versorgung im Krankenhaus auf der Palliativstation haben. Ein dritter wesentlicher Punkt auch für die Caritas ist, dass die ambulante allgemeine Palliativversorgung nun in die Regelversorgung kommt. Hier wird jetzt mit der Erweiterung der häuslichen Krankenpflegerichtlinie ein ganz wichtiger Schritt getan, um auch im häuslichen Bereich ein würdevolles und durch den Pflegedienst gut begleitetes Sterben auf den Weg zu bringen.

domradio.de: Wird es jetzt einfacher, dass die Menschen zu Hause bleiben und dort begleitet werden können?

Dr. Elisabeth Fix: Wir hoffen das, denn die ambulante allgemeine Palliativversorgung muss noch in der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege umgesetzt werden. Wir werden uns sehr dafür einsetzen, dass da ganz wesentliche Elemente ermöglicht werden, die ein gut begleitetes Sterben durch Pflegedienste zu Hause betreffen. Uns ist da auch ganz besonders wichtig, dass die Pflegedienste die Angehörigen beraten und ihnen zur Seite stehen können. Die Menschen sollen außerdem zu Hause psychosozial in den häufig auftretenden Situationen, die von Panik, Angst und Wahrnehmungsstörungen geprägt sind, gut begleitet werden. Wir hoffen, dass jetzt im weiteren Verlauf, nach Verabschiedung des Gesetzes, dieser Prozess gut in die Wege geleitet wird.

domradio.de: Halten Sie das neue Gesetz denn für ausreichend?

Dr. Elisabeth Fix: In sehr wesentlichen Teilen ist es ausreichend. Es betrifft den Hospizbereich und den Krankenhausbereich. Allerdings ist ein großes Manko, dass der Bereich der stationären Pflegeeinrichtung mit diesem Gesetz bei Weitem nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Hier brauchen wir dringend mehr Personal, um eine hospizliche Kultur zu etablieren, denn die fällt nicht vom Himmel. Wir hatten uns als Caritas und Diakonie dafür eingesetzt, dass hier auch 1,5 Vollzeitstellen für einhundert Heimbewohner zur Verfügung gestellt werden. Leider ist der Gesetzentwurf dieser Forderung überhaupt nicht nachgekommen. An dieser Stelle sehen wir doch großen Nachbesserungsbedarf.

Das Gespräch führte Silvia Ochlast.


Quelle:
DR