Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen. Ziel aller Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist, diese zu stärken, damit sie sich gegen jede Form der Gewalt wehren können. Außerdem werden geschützte Strukturen geschaffen, in denen sich die Minderjährigen sicher fühlen und sich gesund entwickeln können.
Das Erzbistum Köln sieht sich in einer "besonderen Verantwortung für den Schutz der Minderjährigen sowie der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in Gemeinden, Einrichtungen und Diensten" bewusst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, sind unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt worden.
So muss jeder Träger im Erzbistum (Gemeinden, Kindergärten, Jugendverbänden etc.) ein individuelles Schutzkonzept erarbeiten. Er muss Sorge dafür tragen, dass nur solche Personen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die fachlich und persönlich dafür geeignet sind. Jeder hauptamtliche und viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kontakt zu Minderjährigen müssen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugniss und eine Selbstauskunft vorlegen. So wird sichergestellt, dass kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen die Mitarbeiter läuft. Zusätzlich verpflichten sie sich, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten, die "ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang" mit Kindern und Jugendlichen sicherstellen. (Erzbistum Köln/21.02.2019)
21.06.2019
Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse zu den Personalakten des Erzbistums Köln in Bezug auf Missbrauchsverdacht verspätet sich. Die beauftragte Anwaltskanzlei werde sie erst im Frühjahr 2020 vorlegen, teilte die Erzdiözese am Freitag mit.
Ursprünglich war die Veröffentlichung für Herbst dieses Jahres geplant. Eine "sorgfältige Aufarbeitung der in Rede stehenden Sachverhalte" nehme mehr Zeit in Anspruch als bisher angenommen, hieß es. Das Erzbistum hatte Ende 2018 laut Angaben seine Akten aller bekannten Fälle von sexualisierter Gewalt für eine unabhängige Untersuchung zur Verfügung gestellt.
Rolle der Verantwortlichen klären
Damit beauftragt ist die Münchner Kanzlei "Westphal Spilker Wastl". Diese sei seit 2010 intensiv mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche befasst, so das Erzbistum. Neben der Aufarbeitung von Fällen habe die Untersuchung auch das Ziel, die Rolle damaliger und heutiger Verantwortlicher wie etwa von Personalchefs, Generalvikaren und Bischöfen zu klären.
Unterstützt werde die Arbeit der Kanzlei durch den Innsbrucker Kirchenrechtler Wilhelm Rees und dem Jesuitenpater Hans Zollner, der das Zentrum für Kinderschutz (CCP) an der päpstlichen Gregoriana-Universität in Rom leitet.
Missbrauchsstudie der Bischöfe
Im Vorfeld der Untersuchung war eine Missbrauchsstudie der deutschen Bischöfe veröffentlicht worden. Ein beauftragtes Forscherteam hatte in den kirchlichen Akten der Jahre 1946 bis 2014 Hinweise auf bundesweit 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1.670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute gefunden. Für das Erzbistum Köln verzeichnete die Untersuchung 135 Betroffene und 87 Beschuldigte.
Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen. Ziel aller Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist, diese zu stärken, damit sie sich gegen jede Form der Gewalt wehren können. Außerdem werden geschützte Strukturen geschaffen, in denen sich die Minderjährigen sicher fühlen und sich gesund entwickeln können.
Das Erzbistum Köln sieht sich in einer "besonderen Verantwortung für den Schutz der Minderjährigen sowie der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in Gemeinden, Einrichtungen und Diensten" bewusst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, sind unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt worden.
So muss jeder Träger im Erzbistum (Gemeinden, Kindergärten, Jugendverbänden etc.) ein individuelles Schutzkonzept erarbeiten. Er muss Sorge dafür tragen, dass nur solche Personen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die fachlich und persönlich dafür geeignet sind. Jeder hauptamtliche und viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kontakt zu Minderjährigen müssen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugniss und eine Selbstauskunft vorlegen. So wird sichergestellt, dass kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen die Mitarbeiter läuft. Zusätzlich verpflichten sie sich, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten, die "ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang" mit Kindern und Jugendlichen sicherstellen. (Erzbistum Köln/21.02.2019)