Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.
Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Eingetragene Lebenspartnerschaften können nach der neuen Regelung in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben.
Eine Pflicht zur Umwandlung gibt es nicht. Neue Lebenspartnerschaften können künftig allerdings nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiter bestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden. Sie sicherte den Lebenspartnern der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen. (epd/Stand 17.09.2017)
22.01.2021
Ist die Debatte über den Status gleichgeschlechtlicher Paare gar nicht so neu? Zu dieser Erkenntnis kommen nun Bamberger Historiker. Ihrer Forschung nach wurde die Frage zur "Ehe für alle" bereits im Mittelalter gestellt und diskutiert.
Dabei habe mit Hugo von St. Viktor (1097-1141) einer der bedeutendsten Theologen im 12. Jahrhundert die Frage gestellt, warum denn nicht ein Mann einen Mann oder eine Frau eine Frau heiraten dürfe, erklären die Professoren Klaus van Eickels und Christof Rolker in einer multimedialen Online-Reportage zu "Kultur und Gesellschaft im Mittelalter". Nach herrschender Meinung mittelalterlicher Theologen galten gleichgeschlechtliche Handlungen als himmelschreiende Sünde.
Der französische Gelehrte aber habe auf Beziehungen ohne Geschlechtsverkehr abgehoben, so die Bamberger Wissenschaftler. Dabei sei er von der Jungfräulichkeit Mariens ausgegangen, die durch die Ehe mit Josef nicht angetastet worden sei.
Dieser Bund könne also auch ohne das Einwilligen in Geschlechtsverkehr zustande kommen. Eine mit dieser Maßgabe geschlossene gleichgeschlechtliche Partnerschaft habe der Theologe sogar ein "Bündnis lobenswerter Liebe" genannt, berichtet van Eickels. "Er hätte sicherlich kein Problem mit einem eheähnlichen Bund zweier Männer oder zweier Frauen gehabt, der auf Solidarität und wechselseitige Hilfe ausgerichtet ist."
Verbindung als sakramentale Ehe abgelehnt
Gleichzeitig habe es Hugo von St. Viktor abgelehnt, solche Verbindungen als sakramentale Ehe zu betrachten. Er habe argumentiert, die Ehe sei ein Sakrament, weil sie den Bund der Liebe zwischen Gott und den Menschen abbilde. Deshalb müsse eine klar erkennbare Ungleichheit zwischen den Partnern bestehen, wie sie nur in der Ehe zwischen Mann und Frau verwirklicht sei.
Die kirchliche Ehelehre des Mittelalters bezeichnet van Eickels Kollege Christof Rolker als "im Vergleich zur sozialen Praxis bemerkenswert modern". Sie habe den individuell und frei gegebenen Konsens der Ehepartner in den Mittelpunkt aller Überlegungen gestellt.
"Bei aller Modernität wird es aber zugleich als selbstverständlich angesehen, dass Mann und Frau ungleich und ungleichberechtigt sind. Sie sind so ungleich, dass die Ehe sogar mit dem Verhältnis zwischen Gott und Mensch verglichen wird. Das dürfen wir nicht vergessen", so der Professor.
Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.
Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Eingetragene Lebenspartnerschaften können nach der neuen Regelung in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben.
Eine Pflicht zur Umwandlung gibt es nicht. Neue Lebenspartnerschaften können künftig allerdings nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiter bestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden. Sie sicherte den Lebenspartnern der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen. (epd/Stand 17.09.2017)