Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen

Kinderehen und mehr Überprüfung

Die Bundesregierung streitet Medienberichten zufolge weiter über den Umgang mit Kinderehen. Außerdem sollen minderjährige Ausländer genauer überprüft werden.

Junge afghanische Bräute vor einer kollektiven Eheschließung / © Naweed Haqjoo (dpa)
Junge afghanische Bräute vor einer kollektiven Eheschließung / © Naweed Haqjoo ( dpa )

Laut einem Bericht des "Spiegel" streiten Union und SPD weiter über den Umgang mit Ehen minderjähriger Flüchtlinge. CDU und CSU fordern dabei eine Stufenlösung, nach der alle "Kinderehen", bei denen ein Gatte jünger als 16 Jahre ist, automatisch nichtig sein sollen. Sind die Partner zwischen 16 und 18, soll die Ehe zwar wirksam sein, aber von Familiengerichten geprüft und in der Regel aufgehoben werden.

Die SPD-Fraktion hingegen möchte nach Angaben des "Spiegel", dass Gerichte alle Ehen von Minderjährigen streng prüfen. "Eine pauschale Nichtigkeit von Kinderehen ohne jegliche Härtefallklausel wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar", sagte SPD-Fraktionsvize Eva Högl: "Es wäre ein rein symbolisches Gesetz, das absehbar in Karlsruhe kassiert werden würde."

Rechtsstaat gefordert

Dagegen betonte CSU-Rechtspolitiker Michael Frieser, gerichtliche Aufhebungsverfahren insbesondere für junge Bräute unter 16 dauerten viel zu lange: "Der Rechtsstaat muss hier ein klares Zeichen setzen und eine schnelle Trennung der Ehegatten ermöglichen."Dass auch in manchen EU-Staaten Ehen vor dem 18. Lebensjahr möglich sind, die dann ebenfalls nichtig wären, hält Frieser nicht für maßgeblich: "Es ist immer noch leichter, eine nichtige Ehe nachträglich anzuerkennen, als ein Kind mühsam per Gericht aus einer zu frühen Ehe zu befreien."

Union und SPD ringen seit dem vergangenen Sommer um eine Lösung für ein weitgehendes Verbot von Kinderehen. Bis Juli 2016 waren laut Unionsfraktion 1.475 verheiratete Schutzsuchende unter 18 Jahren nach Deutschland gekommen, darunter 361 Kinder unter 14 Jahren.

Minderjährige Ausländer sollen genauer überprüft werden

Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag) sollen die Landeskriminalämter in Baden-Württemberg die Personalien von unbegleiteten minderjährigen Ausländern genauer überprüfen und nachträglich vollständig erfassen. Das gehe aus einem Brief des Innen- und des Sozialministeriums an die Jugendämter der Landratsämter hervor. Nach Informationen der Zeitung sind von den unbegleiteten minderjährigen Ausländern bisher nur etwa 30 bis 50 Prozent von den Ausländerämtern komplett erfasst worden.

Die Registrierung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sei auch deshalb lückenhaft, weil sie bisher nicht zwangsläufig als Asylbewerber aufgenommen würden, so die Zeitung weiter. Auf der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Abschiebung in dieser Woche war daher auch beschlossen worden, die Jugendämter zu ermächtigen, bei der Inobhutnahme minderjähriger Flüchtlinge künftig immer einen Asylantrag zu stellen. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung leben in Deutschland derzeit rund 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge


Quelle:
KNA