Bischof Oster: "Kommunion wird für Wiederverheiratete

Verantwortung der Kirche

Ausnahme bleiben"
Der Passauer Bischof Stefan Oster geht davon aus, dass der Sakramentenempfang für wiederverheiratete geschiedene Katholiken auch künftig nicht die Regel, sondern Ausnahme bleiben wird.

Stefan Oster, Bischof von Passau / © Harald Oppitz (KNA)
Stefan Oster, Bischof von Passau / © Harald Oppitz ( KNA )

Papst Franziskus habe in seinem Schreiben "Amoris laetitia" einen "anspruchsvollen Weg" vorgezeichnet, sagte der Passauer Bischof Stefan Oster der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Die Priester haben die Aufgabe, die betroffenen Menschen entsprechend der Lehre der Kirche und den Richtlinien des Bischofs auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten", zitierte er aus dem Schreiben.

Der Bischof fügte hinzu, die Beichte sei der geeignete Weg, sich in rechter Weise für den Kommunionempfang zu disponieren. Dabei komme es dem Priester zu, die Lossprechung von den Sünden zu erteilen, "sofern der Beichtende diese bekennt und bereut". Das heiße aber auch, dass es "keinen automatischen Anspruch auf die Absolution" gebe. Ein Seelsorger könne nach einem längeren Prozess des Begleitens auch zu dem Ergebnis kommen, dass ein Empfang der Sakramente nicht möglich sei. "Echte Unterscheidung sucht nach einem Ergebnis und setzt es nicht schon voraus", betonte Oster. Er hoffe aber, dass der Priester mit dem betroffenen Gläubigen gemeinsam zum Ergebnis finde.

Eigene Verantwortung schädlich?

Der Bischof räumte ein, dass "jetzt schon nicht so selten" betroffene Katholiken in eigener Verantwortung die Kommunion empfingen. Dies könne aber nach der Lehre der Kirche und "einem strengen Wort des Apostels Paulus" bei fehlender Disposition schädlich für den Empfänger sein. Es sei auch Aufgabe der Verkündigung und Begleitung, diesen Schaden für den Gläubigen nach Möglichkeit zu verhindern. Außerdem habe die Kirche die Verantwortung, "die Glaubenswahrheiten über die Sakramente Ehe und Eucharistie nicht zu verdunkeln".

Oster hatte sich bereits am 20. Juli 2016, vier Monate nach Veröffentlichung von "Amoris laetitia", schriftlich mit "Orientierungslinien" an die Seelsorger seines Bistums gewandt. "Verbindliche, allgemeine Vorgaben für die seelsorgliche Praxis der Begleitung des Einzelfalls könne es jedoch nicht geben, sagte er der KNA. "Jeder Fall zeigt sich anders."

Gewissenserforschung wichtig

Im Nachgang zu seinem Schreiben findet sich ein vom Passauer Offizial Claus Bittner formulierter Katalog mit Fragen. Sie sollen der Gewissenserforschung von Menschen  dienen, die "in irregulären Verhältnissen" leben und in der Begleitung durch einen Priester die Zulassung zur Kommunion erbitten. Dabei geht es unter anderem um die Umstände, die zum Scheitern der Erst-Ehe geführt haben und wie die Verantwortung gegenüber dem früheren Partner und eventuell gemeinsamen Kindern wahrgenommen wird.

Der Bittsteller soll sich außerdem fragen, was er mit seinem aktuellen Partner tut, "um neuen Brüchen und Problemen vorzubeugen", und ob er Verzeihung und Barmherzigkeit leben könne, "die er selbst für sich von der Kirche erbittet".

 

Quelle:
KNA