Evangelische Kirche im Rheinland plant Neuregelung

Trauung für homosexuelle Paare

Die Evangelische Kirche im Rheinland will homosexuelle Lebenspartner mit der Ehe rechtlich vollkommen gleichstellen. Die Entscheidung über diese Neuerung in der zweitgrößten deutschen Landeskirche trifft im Januar die rheinische Landessynode.

Homosexuelles Paar  / © Michael Reichel (dpa)
Homosexuelles Paar / © Michael Reichel ( dpa )

Künftig solle nicht nur ein Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung, sondern auch ein "Gottesdienst aus Anlassung einer Verpartnerung" als offizielle Amtshandlung möglich sein, kündigte der oberste Jurist der rheinischen Kirche, Johann Weusmann. "Es wird als Trauung bezeichnet und es wird auch in die Kirchenbücher aufgenommen." 

Die geplante Regelung soll nach Weusmanns Worten auch rückwirkend gelten - das wäre ein bundesweites Novum. Homosexuelle Paare, die sich nach der bisherigen Regelung segnen ließen, sollen dies im Nachhinein als Amtshandlung eintragen lassen können. Seit dem Jahr 2000 ist in der als liberal geltenden rheinischen Kirche bereits eine "gottesdienstliche Begleitung" gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Sie gilt aber nicht als Amtshandlung und wird nicht dokumentiert. Daher gibt es auch keine Statistik über die Zahl der Fälle.

Unterschiedliches Bibelverständnis

Eine Mehrheit der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland hat inzwischen zumindest eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren beschlossen, darunter die Landeskirchen in Hannover, Westfalen und Lippe. Dabei gibt es aber keine einheitlichen Regelungen. In Hessen-Nassau gilt eine ähnlich umfassende Gleichstellung, wie sie nun im Rheinland geplant ist. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens lehnt eine Segnung von Homo-Paaren bislang ab.

Grundlagen der geplanten Neuregelung in der rheinischen Kirche sind Weusmann zufolge rechtliche Veränderungen unter anderem durch das staatliche Lebenspartnerschaftsgesetz sowie die veränderte Lebenswirklichkeit in der Gesellschaft, die längst die Praxis in den Kirchengemeinden beeinflusse. Nach wie vor gebe es aber Unterschiede in der theologischen Bewertung der Homosexualität, die in einem unterschiedlichen Bibelverständnis gründe, betonte der Kirchenjurist. Darauf werde weiterhin Rücksicht genommen.

Pfarrer sollen daher die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare "aus Gewissensgründen" ablehnen können. Die Superintendenten müssen dann die Trauung ermöglichen. Weusmann wies darauf hin, dass homosexuelle Paare mit dem Wunsch nach einer kirchlichen Trauung der Kirche oft hoch verbunden seien.


Quelle:
epd