Caritas veröffentlicht Ratgeber Testament

"Gut beraten lassen"

Wann kümmere ich mich? Was muss ich beachten? Und reicht das dann? Thomas Hoyer von der CaritasStiftung im Erzbistum Köln klärt im domradio.de-Interview auf.

Ratgeber Testament (CaritasStiftung im Erzbistum Köln)

domradio.de: Wann sollte man am besten damit beginnen, sich um sein Testament zu kümmern?

Hoyer: Auf jeden Fall dann, wenn ich keine Nachkommen habe oder nicht genau weiß, was mit meinem Vermögen genau geschehen soll. Und ich sollte es auch tun, wenn ich nicht weiß, ob die gesetzlichen Regelungen für mich hinreichend sind - oder ich eben mein Testament anders gestalten möchte.

domradio.de: Was muss ich dann beachten?

Hoyer: Zunächst muss ich darauf achten, dass ich eine bestimmte Form wähle. Entweder mache ich es handschriftlich, das muss ich dann aber auch vollständig tun. Es reicht nicht, das Testament maschinell zu verfassen und zu unterschreiben. Oder ich mache ein notarielles Testament. Dann erkläre ich dem Notar meinen Willen und er formuliert entsprechend.

domradio.de: Gibt es rechtliche Dinge, auf die ich achten muss?

Hoyer: Grundsätzlich bin ich völlig frei. Allerdings bedenken viele nicht, dass sie letztlich einen Rechtsnachfolger für sich bestimmen: einen Erben, der in alle Rechten und Pflichten eintritt. Auch deshalb sollte man sich gut beraten lassen.

Was hat es mit Pflichtteil auf sich?

Hoyer: Der wird automatisch geregelt. Einen Anspruch darauf haben die Kinder und der Ehepartner. Das muss ich wissen, keinen von beiden kann ich vollständig enterben.

domradio.de: Kann ich mein Testament widerrufen, wenn ich es einmal verfasst habe?

Hoyer: Jederzeit. Ich muss nur ein neues Testament aufsetzen und schreiben: Hiermit widerrufe ich alle meine bisherigen Verfügungen von Todes wegen. Und damit habe ich das neue Testament aufgesetzt. Wichtig ist es, das neue Testament mit einem Datum zu versehen, damit klar wird, welches das aktuelle ist.

domradio.de: Wo bewahre ich grundsätzlich mein Testament am besten auf?

Hoyer: Die sicherste Möglichkeit ist Verwahrung beim Amtsgericht. Wenn ich es in der Schublade habe, stellt sich die Frage: Wird es entdeckt? Und von wem?

domradio.de: All das steht auch in Ihrem Ratgeber...

Hoyer: ...und den kann man gratis telefonisch oder über das Internet bei uns beziehen. Allerdings kann der Ratgeber nur eine erste Information liefern. Anschließend sollte man sich noch beraten lassen.

Das Gespräch führte Matthias Friebe.


Quelle:
DR